DIB 12/2023 – Länderbeilage Hessen Ass.-Jur. Claudia Krafft (Justiziarin der Ingenieurkammer Hessen), IngKH-Geschäftsführer Dipl.-Ing. (FH) Peter Starfinger, IngKH-Präsident Dipl.-Ing. Ingolf Kluge, Dipl.-Ing. Jürgen Wittig, ÖbVI (Vizepräsident), Schatzmeister Prof. Dr.-Ing. Matthias Vogler sowie die Vorstands- mitglieder Dr.-Ing. Ulrich Deutsch und Prof. Dr.-Ing. Joaquín Díaz (v.l.) waren bei der 40. Mitgliederversammlung der Ingenieurkammer Hessen guter Laune. Auf digitalem Wege begrüßte Ableitungsleiter Dr. Stephan Bredt (Abteilung III – Wirtschafts- ordnung, Finanzdienstleistungen, Börsen) die Anwesenden im Namen des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen zur 40. Mitgliederversammlung der Ingenieurkammer Hessen. 2 sprechen. Er stellte den betroffenen Kammern und Verbänden seitens des Ministeriums in Aussicht, hierbei früh- zeitig in den Novellierungsprozess der für die kommenden beiden Jahre an- gepeilten Überarbeitung miteinbezogen zu werden. Ähnlich wie beim im Sommer verabschiedeten ÖbVI-Gesetz, seien aus europarechtlichen Gründen zudem An- passungen der Bauvorlageberechtigung vonnöten. Sein Haus werde sich in die- sem Rahmen für eine praktikable Lösung bei der dazugehörigen Aktualisierung der Musterbauordnung (MBO) einsetzen. Zum Abschluss seines Grußwortes be- fasste sich Bredt mit der aus seiner Sicht positiven Umsetzung des digitalen Bauantrags sowie des Online-Zugangs- gesetzes (OZG). Um den Digitalisierungs- rückstand im Vergleich zu anderen Ländern wettzumachen, müsse man die genannten Verfahren konsequent um- stellen, beschleunigen und erleichtern. Realisieren lasse sich eine flächen- deckende Digitalisierung nur mit Hilfe von Skalierung und der Nutzung von Synergieeffekten. Er ermutigte den Berufsstand der Ingenieure in diesem Zusammenhang, sich bei der Politik bezüglich Prozessverbesserungen oder neuer Geschäftsmodelle und wirtschaft- licher Aktivitäten mit Ideen einzubrin- gen. www.ingkh.de IngKH-Präsident Dipl.-Ing. Ingolf Kluge nutzte im Nachgang die Gelegenheit, um erneut die Forderung nach ähnlich gearteten Berufsrechtsvorbehalten für Ingenieure zu stellen, wie sie für andere Freie Berufe gelten. Nicht nur für den Fortbestand der Kammer, sondern auch aus Sicht des Verbraucherschutzes (beispielsweise im Bereich der Trag- werksplanung oder des Brandschutzes) sei deren Einführung geradezu essen- ziell. Bei der Bewältigung von Heraus- forderungen wie der Energiewende werde der Berufsstand die Politik selbstverständlich gerne unterstützen. Grußwort des Kuratoriums Hessi- scher Ingenieurvereinigungen Auch seitens des Kuratoriums Hessi- scher Ingenieurvereinigungen gab es ein Grußwort des Vorsitzenden Dipl.- Ing. Jochen Ludewig, der sich mit dem Thema Fachkräftemangel beschäftigte. Es fehle sowohl an qualifiziertem Per- sonal auf den Baustellen als auch in den Ingenieurbüros. Ausgehend von den aktuellen Studierendenzahlen an den hiesigen Hochschulen, werde sich dieses Problem in den kommenden Jah- ren eher verschlimmern als verbessern, da in diesem Zeitraum mehr Ingenieu- re in Rente gingen als Absolventen nachkämen. Er stellte die Frage, warum es der Berufsstand nicht schaffe, die Attraktivität der eigenen Tätigkeit öffentlichkeitswirksam zum Ausdruck zu bringen. In Zeiten, in denen der Work-Life-Balance eine große Be- deutung zukomme, erfülle der Beruf anscheinend nicht die Erwartungs- haltung der jüngeren Generation. Be- triebswirtschaftlicher Druck, Konflikte und rechtliche Auseinandersetzungen hätten die anspruchsvolle Ingenieur- arbeit zunehmend in den Hintergrund treten lassen. Dabei seien Ingenieure das Ideenrück- grad der Gesellschaft, die Ausdenker von Lösungen zur Bewältigung ge- sellschaftlicher Herausforderungen wie Umweltschutz, Versorgung, Mobilität und der Energiewende. Sie könnten bei potenziellen Arbeitskräften mit An- erkennung, Zufriedenheit und der Sicht- barkeit der eigenen Werke punkten. Die beratenden und planenden Ingenieure müssten sich daher gemeinsam mit ihren Auftraggebern und den aus- führenden Unternehmen auf das Er- möglichen sinnvoller Ingenieurarbeit, faire Verträge und einen Umgang auf Augenhöhe einigen. Dann ließen sich auch Forderungen etwa nach Home- office ohne Weiteres lösen und den Be- ruf wieder zur Berufung werden.