14.09.2026
aktualisiertes Infoblatt tritt in Kraft
Die überarbeitete Richtlinie zur Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) wurde am 27. August 2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die Änderungen der Richtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gebäude waren bereits am 21. Juli 2026 in Kraft getreten. Damit ist der Reformprozess auf Richtlinienebene formal abgeschlossen. Im nächsten Schritt werden die neuen Regelungen in den Förderprozess implementiert und die zugehörigen Informationen und Arbeitshilfen angepasst.
Das Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen wird in vollständig aktualisierter Form veröffentlicht und tritt zum 16. September 2026 in Kraft.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) weist darauf hin, dass für Anträge, die bereits seit Inkrafttreten der neuen Richtlinie gestellt wurden, die neuen Regelungen maßgeblich sind. Dies gilt auch für die förderfähigen Maßnahmen und Leistungen. Bei Widersprüchen zwischen Programminformationen und Förderrichtlinie hat gemäß Ziffer 9.1 Absatz 6 BEG EM die Förderrichtlinie Vorrang.
Noch ausstehend ist die Überarbeitung der Technischen FAQ. Nach Angaben des BAFA ist diese bereits in Arbeit und soll zeitnah abgeschlossen werden.
Weitere Informationen:
Die Richtlinie zur BEG EM im Bundesanzeiger ist hier abrufbar.
Die aktualisierten FAQ sowie weitere Informationen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude stehen auf den Internetseiten des Bundes zur Verfügung: BMWE | FAQ BEG