09.07.2026
Die Bundesregierung hat am 08.07.2026 neue Rahmenbedingungen für die Gebäudeförderung (BEG) beschlossen.
Ab dem Inkrafttreten des Gesetzes am 21. Juli 2026 können Anträge bei KfW und BAFA nur noch unter den neuen Förderbedingungen gestellt werden.
Die Bundesregierung wird die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) im Rahmen des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) fortführen und dabei verschiedene Anpassungen vornehmen. Die Änderungen betreffen unter anderem die Ausgestaltung der Förderhöhen, die stärkere Berücksichtigung der Einkommenssituation von Antragstellenden, neue Förderkriterien für bestimmte Technologien sowie eine stärkere Ausrichtung auf energetisch ineffiziente Gebäude. Die Zuständigkeiten von KfW und BAFA bleiben bestehen. Mit der Reform werden die Fördersätze für kleinere und mittlere Einkommen stärker gestaffelt, ein Familienzuschlag in der Heizungsförderung eingeführt sowie die förderfähigen Höchstkosten und der Klimageschwindigkeitsbonus schrittweise abgesenkt.
Für die Praxis bedeutet dies eine sofortige Umstellungsphase: Seit dem heutigen 9. Juli 2026 können keine neuen (g)BzA bei der KfW bzw. TPB beim BAFA mehr erstellt werden. Während dieser technischen Anpassungsphase vom 9. bis 20. Juli gilt jedoch eine Übergangsfrist: Antragstellende mit einer bereits gültigen (g)BzA bzw. TPB, die noch keinen Antrag eingereicht haben, können diesen in diesem Zeitraum weiterhin zu den bisherigen Konditionen einreichen. Neue BzAs und TPBs können dann wieder ab dem 21. Juli 2026 erstellt werden; bis dahin passt die KfW die Förderung für die Heizungsförderung sowie für die systemische energieeffiziente Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden in Abstimmung mit dem auftraggebenden Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) an.
Als Orientierungshilfe hat das BMWE FAQs zu den geänderten Förderbedingungen veröffentlicht.
Lesen Sie hierzu die Stellungnahme der BIngK
Die Förderrichtlinien finden Sie hier: