28.07.2026
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wurde am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Die Neuregelungen treten stufenweise in Kraft und bringen umfangreiche Änderungen im Gebäudeenergie- und Wärmebereich mit sich.
Bereits ab dem 29. Juli 2026 gelten die ersten wesentlichen Änderungen. Dazu zählen unter anderem der Wegfall der bisherigen 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Pflicht für neue Heizungen, die Aufhebung bestimmter Betriebsverbote für Öl- und Gasheizkessel sowie neue Regelungen zum Austausch und Neubau von Heizungsanlagen einschließlich der sogenannten „Bio-Treppe“. Zudem werden die Vorschriften zur CO₂-Kostenaufteilung zwischen Vermietern und Mietern angepasst.
Zum 1. Januar 2027 treten weitere Regelungen in Kraft. Diese setzen insbesondere Anforderungen der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) um und betreffen unter anderem Mindestenergiestandards für bestimmte Nichtwohngebäude, Solarpflichten, neue Anforderungen an Energieausweise, die verpflichtende Ökobilanzierung bei Neubauten, geänderte technische Berechnungsgrundlagen sowie Änderungen des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes.
Ab dem 1. Januar 2028 gelten Regelungen zum Nullemissionsgebäude für neue Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand. Weitere Bestimmungen zur allgemeinen Definition und Ausgestaltung des Nullemissionsgebäudes folgen schließlich zum 1. Januar 2030.
Den vollständigen Gesetzestext finden Sie im Bundesgesetzblatt:
Gebäudemodernisierungsgesetz im Bundesgesetzblatt (BGBl. I Nr. 226)