Neues Gebäudemodernisierungsgesetz im Eilverfahren beschlossen: Mehr Freiheit bei der Heizungswahl

13.07.2026

Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) hat die Bundesregierung die gesetzlichen Vorgaben für die Modernisierung von Gebäuden neu geregelt.

Der Bundestag hat das Gesetz am 10. Juli 2026 in zweiter und dritter Lesung beschlossen. Der Bundesrat hat zu dem nicht zustimmungspflichtigen Gesetz den Vermittlungsausschuss nicht angerufen. Das Gesetz ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) und soll mehr Technologieoffenheit, Planungssicherheit und Flexibilität bei der Wahl von Heizsystemen schaffen.

Eine zentrale Änderung ist der Wegfall der bisherigen Verpflichtung, neue Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien zu betreiben. Künftig können Eigentümerinnen und Eigentümer selbst entscheiden, welche Heizungsart sie einsetzen. Neben Wärmepumpen, Fernwärme- und Hybridlösungen bleiben auch Gas- und Ölheizungen zulässig.

„Wir ersetzen ein Gesetz, das viele Menschen verunsichert hat, durch eines, das auf Vertrauen, Technologieoffenheit und Machbarkeit setzt. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz machen wir Klimaschutz wieder alltagstauglich: weniger Ideologie, mehr Pragmatismus, mehr Planungssicherheit und mehr Freiheit für Eigentümer, Mieter und Unternehmen“, sagte Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche nach dem Kabinettbeschluss.

Gleichzeitig verfolgt das Gesetz weiterhin das Ziel einer klimafreundlichen Wärmeversorgung. Ab 2045 dürfen Heizungen nur noch mit klimaneutralen Brennstoffen betrieben werden. Zur schrittweisen Reduzierung der CO₂-Emissionen werden eine Grüngasquote ab 2028 sowie steigende Bioanteile bei Gas und Öl ab 2029 eingeführt.

Die wichtigsten Inhalte im Überblick:

· Öl- und Gasheizungen bleiben zulässig, auch für den Neueinbau.

· Statt der bisherigen 65-%-Erneuerbare-Energien-Vorgabe gilt künftig eine schrittweise steigende Nutzung klimafreundlicher Brennstoffe (Biotreppe).

· Für neue Gas- und Ölheizungen sind ab 2029 steigende Anteile von Biogas, Bioöl oder Wasserstoff vorgeschrieben.

· Ab 2045 dürfen Heizungen nur noch mit klimaneutralen Brennstoffen betrieben werden.

· Die bisherige Beratungspflicht beim Einbau von Öl- und Gasheizungen sowie bestimmte Betriebsverbote entfallen.

· Neue Regelungen schaffen einen Kostenausgleich zwischen Mietern und Vermietern bei neu eingebauten Gas- und Ölheizungen.

Die Regelungen zum Heizungstausch treten unmittelbar nach der Verkündung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt in Kraft; dies kann schon in wenigen Wochen der Fall sein. Die Vorschriften der Art. 2 und 7 zur Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) treten sechs Monate nach der Verkündung in Kraft. Für Neubauten soll der Standard des Nullemissionsgebäudes bei öffentlichen Gebäuden ab 2028, bei allen anderen Neubauten ab 2030, gelten.

Die Bundesregierung wird das Gesetz im Jahr 2030 evaluieren und dabei insbesondere dessen Beitrag zu den Klimaschutzzielen im Gebäudesektor überprüfen. Zudem setzt das Gesetz Anforderungen der europäischen Gebäuderichtlinie über die Gesamteffizienz von Gebäuden in nationales Recht um.

Ferner beschloss die Bundesregierung in diesem Zusammenhang Änderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die damit in Kraft treten. Damit werden die ordnungsrechtlichen Vorgaben des GModG und die Förderkulisse zeitgleich neu ausgerichtet. Die Bundesregierung verfolgt damit das Ziel, den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme stärker marktwirtschaftlich auszurichten und Fördermittel gezielter einzusetzen.