Regierungsanhörung für August 2026 geplant.
Der
Ingenieurkammer Hessen wurde der Entwurf eines 4. Gesetzes zur Änderung der
Hessischen Bauordnung ("Baupaket II") im Rahmen der
Regierungsanhörung übersendet. Ziel des Gesetzes ist es Baukosten zu senken,
Verfahren zu vereinfachen und insbesondere den Wohnungsbau, anknüpfend an das
Baupaket I weiter zu beschleunigen und somit bürokratische Hürden abzubauen. Die
Kommission Innovation im Bau, bei der auch die Ingenieurkammer Hessen vertreten
ist, hat dazu bereits im Januar ein gemeinsames Eckpunktepapier mit Maßnahmenvorschlägen
veröffentlicht. Diese spiegeln sich auch in dem neuen 4. Gesetzesentwurf wider.
Die
wichtigsten Forderungen aus dem Eckpunktepapier im Überblick:
- Reduzierte
Schallschutzanforderungen bei Dachgeschossausbau und Aufstockungen
Die Kosten für den Dachgeschossausbau und Aufstockungen sollen weiter
gesenkt werden, indem die vorangegangenen Erleichterungen nun auch bei den
Schallschutzvorgaben geschaffen werden. So kann zusätzlicher Wohnraum
schneller und preisgünstiger entstehen, ohne dass es neues Bauland
braucht. - Erleichterungen
für Gebäude in Holzbauweise bis 13 Meter Höhe
Der Holzbau soll weiter rechtlich gestärkt werden, indem auch größere
Nutzungseinheiten bis zu dieser Gebäudehöhe ermöglicht werden, sofern die
brandschutztechnischen Anforderungen erfüllt sind. - Demografischen
Wandel und Kosteneffizienz in Einklang bringen
Barrierefreiheit soll dort stärker umgesetzt werden, wo Neubauten ohnehin
mit Aufzügen ausgestattet sind. Gleichzeitig sollen bei bereits
bestehenden Immobilien und bei Aufstockungen flexible Lösungen und
Ausnahmen dafür sorgen, dass wichtige Wohnungsbauprojekte nicht an
einzelnen Barrierefreiheitsvorgaben scheitern. - Schnelleres Bauen durch frühzeitige
Bauanträge
Baugenehmigungen sollen künftig früher erteilt werden können – auch wenn
das Baugrundstück erst durch die Zusammenlegung von Grundstücksteilen
gebildet werden muss. - Wege frei machen für’s neue Bauen
in Hessen
Zahlreiche technische Baubestimmungen sollen für 36 Monate ausgesetzt
werden, um zu überprüfen, welche Regelungen für Sicherheit und Qualität
tatsächlich erforderlich sind und wo Vereinfachungen möglich sind.
Quelle: Hessisches
Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Die
Ingenieurkammer Hessen wird den vorgelegten Entwurf eingehend und umfassend
prüfen sowie eine Stellungnahme zu allen für die Ingenieurbranche relevanten
Themen vorbereiten. Über weitere Entwicklungen werden wir fortlaufend
berichten.
Das Eckpunktepapier zum Baupaket II finden Sie hier: