Entwurf zum 4. Gesetz zur Änderung der Hessischen Bauordnung ("Baupaket II")

16.07.2026

Regierungsanhörung für August 2026 geplant.

Der Ingenieurkammer Hessen wurde der Entwurf eines 4. Gesetzes zur Änderung der Hessischen Bauordnung ("Baupaket II") im Rahmen der Regierungsanhörung übersendet. Ziel des Gesetzes ist es Baukosten zu senken, Verfahren zu vereinfachen und insbesondere den Wohnungsbau, anknüpfend an das Baupaket I weiter zu beschleunigen und somit bürokratische Hürden abzubauen. Die Kommission Innovation im Bau, bei der auch die Ingenieurkammer Hessen vertreten ist, hat dazu bereits im Januar ein gemeinsames Eckpunktepapier mit Maßnahmenvorschlägen veröffentlicht. Diese spiegeln sich auch in dem neuen 4. Gesetzesentwurf wider.

Die wichtigsten Forderungen aus dem Eckpunktepapier im Überblick:

  • Reduzierte Schallschutzanforderungen bei Dachgeschossausbau und Aufstockungen
    Die Kosten für den Dachgeschossausbau und Aufstockungen sollen weiter gesenkt werden, indem die vorangegangenen Erleichterungen nun auch bei den Schallschutzvorgaben geschaffen werden. So kann zusätzlicher Wohnraum schneller und preisgünstiger entstehen, ohne dass es neues Bauland braucht.
  • Erleichterungen für Gebäude in Holzbauweise bis 13 Meter Höhe
    Der Holzbau soll weiter rechtlich gestärkt werden, indem auch größere Nutzungseinheiten bis zu dieser Gebäudehöhe ermöglicht werden, sofern die brandschutztechnischen Anforderungen erfüllt sind.
  • Demografischen Wandel und Kosteneffizienz in Einklang bringen
    Barrierefreiheit soll dort stärker umgesetzt werden, wo Neubauten ohnehin mit Aufzügen ausgestattet sind. Gleichzeitig sollen bei bereits bestehenden Immobilien und bei Aufstockungen flexible Lösungen und Ausnahmen dafür sorgen, dass wichtige Wohnungsbauprojekte nicht an einzelnen Barrierefreiheitsvorgaben scheitern.
  • Schnelleres Bauen durch frühzeitige Bauanträge
    Baugenehmigungen sollen künftig früher erteilt werden können – auch wenn das Baugrundstück erst durch die Zusammenlegung von Grundstücksteilen gebildet werden muss.
  • Wege frei machen für’s neue Bauen in Hessen
    Zahlreiche technische Baubestimmungen sollen für 36 Monate ausgesetzt werden, um zu überprüfen, welche Regelungen für Sicherheit und Qualität tatsächlich erforderlich sind und wo Vereinfachungen möglich sind.

Quelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Die Ingenieurkammer Hessen wird den vorgelegten Entwurf eingehend und umfassend prüfen sowie eine Stellungnahme zu allen für die Ingenieurbranche relevanten Themen vorbereiten. Über weitere Entwicklungen werden wir fortlaufend berichten.

Das Eckpunktepapier zum Baupaket II finden Sie hier: