HVTG 2026

07.09.2026

Einordnung freiberuflicher Leistungen durch das HMWVW.

Der Ingenieurkammer Hessen wurde eine schriftliche Mitteilung des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW) zur Auslegung des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) zur Kenntnis gegeben.

Darin wird bestätigt, dass freiberufliche Leistungen zu den Dienstleistungen zählen und damit die entsprechenden Regelungen des HVTG auch auf diese Anwendung finden. Dies schließt nach der mitgeteilten Auslegung des HMWVW die Direktauftragswertgrenze von 100.000 Euro ein.

Diese Einordnung entspricht auch der Darstellung im Rahmen der Informationsveranstaltung der IngKH „Novelle HVTG 2026: Hybride Infoveranstaltung zur Vergabe freiberuflicher Leistungen bei der IngKH“ am 5. August 2026. Die nun vorliegende schriftliche Mitteilung bestätigt die dort bereits kommunizierte Auslegung.