Handreichung zur KI-Anwendung im Sachverständigenwesen vom DIHK

03.07.2026

Handreichung an öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige zur Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) im Zusammenhang mit der Erstellung von Gutachten.

Die Handreichung betont, dass die fachliche Bewertung und Verantwortung für ein Gutachten stets beim Sachverständigen verbleibt. KI kann lediglich unterstützend für Hilfstätigkeiten eingesetzt werden. Alle Tatsachen, Quellen und fachlichen Bewertungen müssen jedoch vom Sachverständigen selbst geprüft und verantwortet werden.

Die Handreichung finden Sie hier