Baustellenverordnung / EU-Baustellenrichtlinie
Seit dem 1. Juli 1998 ist die Baustellenverordnung - BaustellV - vom 10.Juni 1998 in Kraft, mit der die Bundesregierung die EU-Baustellenrichtlinie aufgrund des § 19 des Arbeitsschutzgesetzes in deutsches Recht umgesetzt hat.
Die Verordnung dient der wesentlichen Verbesserung von Sicherheit- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen. Sie verpflichtet des Bauherrn unter anderem zur Bestellung sogenannter Bau-Koordinatoren für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber gleichzeitig tätig sind. Die Koordinatoren sollen in der Planungs- und Ausführungsphase eines Bauvorhabens durch verschiedene Tätigkeiten die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften überwachen sowie die Tätigkeiten der einzelnen Unternehmen auf der Baustelle zwecks Vermeidung von Arbeitsunfällen koordinieren.
Mit der Umsetzung der Baustellenverordnung kann erwartet werden, dass im Baubereich die Unfallquote gesenkt und die Arbeitsverhältnisse verbessert werden.
Die Ingenieurkammer Hessen hat eine klare und praxisnahe Qualifikationsmöglichkeit für ihre Mitglieder entwickelt, die auch die Möglichkeit eröffnet, die Funktion des Baustellenkoordinators zusätzlich zu den Grundleistungen in Planung und Bauüberwachung wahrzunehmen.
Bei Fragen zum angesprochenen Themengebiet wenden Sie sich bitte an:
Dipl.-Ing. Ingolf Kluge.
Text der Baustellenverordnung - zur Seite
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Arbeitsschutz - Linkliste
Dezernate bei Regierungspräsidien für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik:
Regierungspräsidium Darmstadt: http://www.rp-darmstadt.hessen.de
Regierungspräsidium Gießen: http://www.rp-giessen.de
Regierungspräsidium Kassel: http://www.rp-kassel.de
Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB)
Gegenstand, Aufbau, Anwendung und Wirksamwerden der RAB - zum Dokument
Begriffsbestimmungen - zum Dokument
Arbeiten in Druckluft - zum Dokument
Geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu § 3 BaustellenV) - zum Dokument
Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan - SiGePlan - zum Dokument
Unterlage für spätere Arbeiten - zum Dokument
Allgemeine Grundsätze bei Anwendung der Baustellenverordnung - zum Dokument