Doreen Topf
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Bauvorlageberechtigte Ingenieurinnen und Ingenieure (Bauvorlageberechtigung, Entwurfsverfasser/-in)
Nach § 67 Abs. 1 der Hessischen Bauordnung (HBO) müssen Entwurfsverfasserinnen oder Entwurfsverfasser, die Bauvorlagen für
- die baugenehmigungspflichtige oder
- die nach § 64 HBO (Baugenehmigungsfreie Vorhaben im beplanten Bereich - Genehmigungsfreistellung) oder
- die nach § 79 HBO (Vorhaben in öffentlicher Trägerschaft)
zu behandelnde Errichtung und Änderung von Gebäuden fertigen, bauvorlageberechtigt sein (Bauvorlageberechtigung).
Bauvorlageberechtigt sind in Hessen u.a. auch „bauvorlageberechtigte Ingenieurinnen und Ingenieure“. Die Ingenieurkammer Hessen führt das Berufsverzeichnis (Liste) der bauvorlageberechtigten Ingenieurinnen und Ingenieure und stellt über die Eintragung darin einen Nachweis (Urkunde und Bescheinigung) aus.
Der Nachweis über die Bauvorlageberechtigung kann auf mindestens ein Jahr befristet oder auf ein Bauvorhaben (Objekt) beschränkt werden.
Die Eintragungsvoraussetzungen werden in § 10 des Hessischen Ingenieurgesetzes (HIngG) geregelt.
- Hessisches Ingenieur- und Ingenieurkammergesetz (Hessisches Ingenieurgesetz - HIngG)
- Gesetz über die Errichtung einer Ingenieurkammer und über die Berufsordnung der Beratenden Ingenieure in Hessen (Ingenieurkammergesetz - IngKammG), aufgehoben am 9.12.2015
- Bauvorlagenerlass
- Änderung des Bauvorlagenerlasses: Änderung des Vordruckes BAB 36 - Bescheinigung nach § 68 oder § 83 Abs. 2 HBO zur Errichtung baulicher Anlagen
- BAB 36_geändert 7-2018
Verpflichtung zur Fortbildung
Die Bauvorlageberechtigten haben sich hinsichtlich neuer Entwicklungen in ihrem Fachbereich, insbesondere in den für sie maßgeblichen bauordnungsrechtlichen Vorschriften und anerkannten Regeln der Technik gemäß § 67 Abs. 5 Satz 1 der Hessischen Bauordnung (HBO) sowie § 24 Abs. 1 Nr. 6 Hessisches Ingenieur- und Ingenieurkammergesetz (HIngG) fortzubilden.
Die vom Vorstand der Ingenieurkammer Hessen beschlossene Fortbildungsrichtlinie regelt einheitlich den Umfang und das Verfahren zum Nachweis der Fortbildung für Bauvorlageberechtigte.
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