Offizielle Kammer-Nachrichten der Ingenieurkammer Hessen Ausgabe 11 | 2024 Im Bereich der neu zu errichtenden Wohngebäude wurden im August 2024 insgesamt 14.800 Wohnungen geneh- migt, was einem Rückgang von 7,2 % oder 1.100 Wohnungen gegenüber dem Vorjahresmonat entspricht. Zwi- schen Januar und August 2024 erhiel- ten 116.800 Neubauwohnungen eine Baugenehmigung, 21,2 % oder 31.400 weniger als im Vorjahreszeitraum. Die Zahl der genehmigten Einfamilienhäu- ser sank dabei um 26,6 % (-9.200) auf 25.300. Auch bei Zweifamilienhäusern ging die Zahl genehmigter Wohnungen um 13,9 % (-1.400) auf 8.700 zurück. Die größte Gruppe, die Mehrfamilien- häuser, verzeichnete ebenfalls einen deutlichen Rückgang bei den Geneh- migungen um 19,6 % (-18.300), so- dass insgesamt 75.400 Wohnungen genehmigt wurden. Leichter Anstieg des Wohngebäudebestands in Hessen: Zahlen für 2023 veröffentlicht Laut dem Hessischen Statistischen Landesamt gab es im Jahr 2023 in Hessen 1,4 Millionen Wohngebäu- de, in denen sich insgesamt über 3,0 Millionen Wohnungen befanden. Im Vergleich zum Vorjahr bedeu- tet dies einen Anstieg um 0,4 % bei den Wohngebäuden und 0,7 % bei den Wohnungen. Den größten Anteil am Wohngebäudebestand in Hessen stellten Einfamilienhäuser mit 62,1 %. Wohngebäude mit zwei Wohnungen machten 20,9 % aus, während 16,7 % auf Gebäude mit 3 oder mehr Woh- nungen entfielen. höchsten Anteil an Einfamilienhäusern im Wohngebäudebestand. Die meis- ten Wohngebäude mit 3 oder mehr Wohnungen gab es in Frankfurt am Main, wo diese 49,1 % des gesamten Wohngebäudebestands ausmachten. Landesweit hatte die Stadt Ulrich- stein mit einem Anteil von 81,8 % den Mitgliederservice der IngKH: Erstberatung bei Büroübernahme/-übergabe In den kommenden Jahren stehen viele Ingenieurbüros vor einem entscheidenden Schritt: dem Generationen- wechsel. Für die Inhaber bedeutet die Regelung der Nachfolge eine der größten Herausforderungen ihres unter- nehmerischen Lebens. Viele wünschen sich, ihr Lebenswerk in der Familie weiterzugeben, doch nicht immer ist dies möglich. In solchen Fällen stellt sich die Frage, ob ein langjähriger Mitarbeiter oder ein externer Nachfolger das Büro übernehmen soll. Der Übergabeprozess ist dabei weit mehr als eine rein formale Angelegenheit. Neben den rechtlichen, finanziellen und steuerlichen Aspekten spielen sogenannte „weiche Faktoren“ eine große Rolle. Emotionale Bindungen, beruf- liche Qualifikationen, Kundenbeziehungen, die interne Organisation und das Marketing sowie die Zukunftsperspek- tiven des Büros müssen sorgsam abgewogen werden. Auch der Nachfolger selbst steht vor Herausforderungen: Viele Büros sind stark von der Persönlichkeit des bis- herigen Inhabers geprägt, und langjährige Kunden und Mitarbeiter sind mit dieser vertraut. Das Vertrauen, das sich der Übergeber über viele Jahre erarbeitet hat, muss der neue Chef erst gewinnen. Zudem ist zu prüfen, ob mit dem Generationswechsel auch eine strategische Neuausrichtung des Unternehmens sinnvoll ist. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Unterstützung durch die Familien des Übergebers und Übernehmers. Da eine Büroübergabe ein langwieriger Prozess ist, sollte die Planung frühzeitig begonnen werden, um alle Aspekte bestmöglich zu berücksichtigen. Die Ingenieurkammer Hessen (IngKH) bietet ihren Mitgliedern eine kostengünstige Erstberatung zu diesen komple- xen Themen an. Dabei arbeitet die IngKH mit erfahrenen Experten zusammen, die seit Jahrzehnten fachkundig und praxisnah Prozesse zur Bürobewertung und Büroübergabe speziell für Ingenieur- und Architekturbüros begleiten. Hier können alle Fragen rund um das Thema „Nachfolge“ geklärt werden. Bitte wenden Sie sich zur Terminvereinbarung an info@ingkh.de oder melden Sie sich unter 0611 – 974 57 0. 10 Foto: Adobe Stock/545409077