Hier stellen wir Ihnen alle aktuellen Antragsformulare zur Verfügung. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die jeweils genannten Ansprechpartner. Gerne können Sie uns Ihre Unterlagen (mit Ausnahme der Dokumente für die Anerkennung von Diplomen nach dem Ingenieurgesetz) auch auf elektronischem Wege zukommen lassen. Bitte beachten Sie jedoch, dass für formale Schriftstücke weiterhin eine postalische Übersendung im Original nötig ist.
Wir bitten um die Übermittlung der digitalen Antragsunterlagen zur Nachweisberechtigung in folgender Form:
Ein Ordner als Archiv (ZIP-Datei), unterteilt in die jeweiligen Fachrichtungen (beispielsweise Standsicherheit oder Wärmeschutz), sodass pro Objekt jeweils eine Datei geöffnet werden kann, in der alle dazugehörigen Seiten in einer PDF-Datei zusammengefasst zu finden sind. Die Datengröße sollte ein Gigabyte (1 GB) nicht überschreiten.
Anerkennung inländischer und ausländischer Ingenieurabschlüsse
Anerkennung inländischer und ausländischer Ingenieurabschlüsse
Sekretariat, Anerkennung von Seminaren von Drittanbietern, Fortbildung NWB und BVB
Mo. - Fr. 9.00-13.00
Listenführung Bauvorlageberechtigte, Ingenieurausweis, Mediation
Mo.-Di. 9.00-16.00 Uhr; Mi.-Do. 9.00-13.00 Uhr; Fr. 9.00-15.00 Uhr
Mitgliederverwaltung, Eintragungsausschuss, Beratende Ingenieure, Versorgungswerk, Stadtplaner (IngKH); Ingenieurausweis
Mo.-Do. 9.00-13.00 Uhr
Mitgliederverwaltung, Eintragungsausschuss, Beratende Ingenieure, Versorgungswerk, Stadtplaner (IngKH); Ingenieurausweis
Mo.-Do. 9.00-13.00 Uhr
Mitgliederverwaltung, Eintragungsausschuss, Beratende Ingenieure, Versorgungswerk, Stadtplaner (IngKH); Ingenieurausweis
Mo.-Do. 9.00-13.00 Uhr
Mitgliederverwaltung, Eintragungsausschuss, Beratende Ingenieure, Versorgungswerk, Stadtplaner (IngKH); Ingenieurausweis
Mo.-Do. 9.00-13.00 Uhr
Listenführung Nachweisberechtigte nach Kooperationen, Sachverständige nach § 36 Gewerbeordnung, Prüfsachverständige nach HPPVO
Listenführung Nachweisberechtigte nach Kooperationen, Sachverständige nach § 36 Gewerbeordnung, Prüfsachverständige nach HPPVO
Listenführung Nachweisberechtigte nach Kooperationen, Sachverständige nach § 36 Gewerbeordnung, Prüfsachverständige nach HPPVO
Mitgliederverwaltung, Eintragungsausschuss, Beratende Ingenieure, Versorgungswerk, Stadtplaner (IngKH); Ingenieurausweis
Mo.-Do. 9.00-13.00 Uhr