Die Förderung des Ingenieurnachwuchses ist ein besonderes Anliegen der Ingenieurkammer Hessen und ihrer Mitglieder. Um mit den Studierenden von Universitäten und Fachhochschulen in den Dialog zu treten und den fachlichen Austausch zu verstärken, hat die Ingenieurkammer Hessen am 26. Oktober 2007 ihre Hauptsatzung geändert: Studierende einer ingenieurwissenschaftlichen Fachrichtung können als Juniormitglieder mit dem Status von fördernden Mitgliedern der Ingenieurkammer Hessen beitreten. Der Nachweis des Studiums wird mit der Vorlage der Immatrikulationsbescheinigung geführt.
Die Juniormitgliedschaft endet mit Ablauf des Semesters, sofern keine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung spätestens vier Wochen nach Beginn des neuen Semesters bei der IngKH eingereicht wird.