Mit der am 1. Mai 2014 in Kraft getretenen Energieeinsparverordnung vom 18. November 2013 (EnEV 2013) wurden erstmalig eine Registrierung sowie eine Stichprobenkontrolle für Energieausweise und Inspektionsberichte für Klimaanlagen eingeführt. Seit dem 1. November 2020 ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten und löst die EnEV, das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) sowie das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ab und führt diese Gesetze zusammen.
Mit Inkrafttreten der Verordnung zur Änderung der Heizkosten- und Energieverfahrensverordnung und der Hessischen Eichdirektions-Verordnung vom 11. Juli 2016 (§ 2 Absatz 5 HEVV) wurden für das Land Hessen die Ingenieurkammer Hessen (IngKH) und die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen (AKH) als zuständige Kontrollstellen für die Überprüfung der Stichproben von Energieausweisen nach § 99 Abs. 4 Nr. 2 und 3 des GEG (Prüfstufen 2 und 3) benannt. Für die Stichprobenkontrolle von Inspektionsberichten über Klimaanlagen oder über kombinierte Klima- und Lüftungsanlagen nach § 99 Abs. 1 GEG ist nur die Ingenieurkammer Hessen zuständig. Die Kammern nehmen die Überprüfung der Stichproben nach Maßgabe der Obersten Bauaufsichtsbehörde wahr.
Aufgabe der Kontrollstelle ist jeweils die anteilige Durchführung von Stichprobenkontrollen für Energieausweise in den Prüfstufen 2 und 3 sowie für Inspektionsberichte von Klimaanlagen oder über kombinierte Klima- und Lüftungsanlagen.
Die Länder berichten der Bundesregierung gemäß § 101 Absatz 4 GEG über die wesentlichen Erfahrungen mit den Stichprobenkontrollen nach § 99 GEG.
Angeforderte Unterlagen können Sie über diesen Link einsenden.
Referentin für Ingenieurwesen, GEG-Kontrollstelle sowie Anerkennung inländischer und ausländischer Ingenieurabschlüsse