Sachverständige nach § 36 GewO

Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ist von einer öffentlich-rechtlichen Bestellungskörperschaft auf gesetzlicher Grundlage bestellt und vereidigt worden. Die gesetzliche Grundlage für die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen findet sich im § 36 der Gewerbeordnung (GewO). Die Bezeichnung „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“ ist nach § 132a Strafgesetzbuch (StGB) gesetzlich geschützt.

Bevor ein Sachverständiger öffentlich bestellt und vereidigt wird, muss er sich hinsichtlich seiner persönlichen Eignung und seiner besonderen sowie überdurchschnittlichen Sachkunde einem anspruchsvollen Überprüfungsverfahren unterziehen. Schließlich hat dieser Sachverständige einen Eid zu leisten, wonach er seine Sachverständigentätigkeit unabhängig, weisungsfrei, persönlich und unparteiisch ausführt und seine Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen erstattet.

Sie können sich bestellen lassen!

Als Ingenieurin oder Ingenieur können Sie sich für Ihr Fachgebiet zusätzlich qualifizieren. Die Bestellung ist ein wesentliches Element des Informationsmarketings selbstständig tätiger Ingenieure - Sie schaffen sich deutliche Wettbewerbsvorteile.

Die Ingenieurkammer Hessen bietet Ihnen die öffentliche Bestellung und Vereidigung für die unterschiedlichsten Gebiete des Ingenieurwesens an. Nach einem erfolgreichen Prüfungsverfahren führen Sie die gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung "Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger".

Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger sichern Sie Ihren Auftraggebern höchste Fachkompetenz, Neutralität und Seriosität zu. Sie handeln jederzeit weisungsfrei, unabhängig und unparteiisch - in allen Sachverständigentätigkeiten wie beispielsweise:

  • Gutachtenerstellung für Gerichte, öffentliche und private Auftraggeber
  • Beratungen und Ortstermine
  • Beweissicherung von Schäden, Mängeln und Bautenständen
  • Ermittlung von Ursachen im Schadensfall
  • Durchführung von Bewertungen, Überwachungen und Überprüfungen
  • Kostenermittlung für Schadensbehebung und -minderungen
  • Schiedsgutachten

Beispielhafte Bestellungsgebiete:

  • Schäden an Gebäuden
  • Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
  • Ingenieurhonorare
  • Bauwirtschaft und Baubetrieb
  • Erd- und Grundbau
  • Fahrzeugschäden und -bewertung
  • Technische Gebäudeausrüstung
  • Energetische Bewertung von Gebäuden

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Gesetze und Verordnungen