Am 6. Juni 2018 ist das Gesetz zur Neufassung der Hessischen Bauordnung und zur Änderung landesplanungs-, ingenieurberufs- und straßenrechtlicher Vorschriften vom 28. Mai 2018 (GVBl. S. 198) im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen verkündet worden.
Die aktuelle Fassung der Hessischen Bauordnung und weitere wichtige Informationen finden Sie auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW).
Die
Neuauflage der Broschüre Handlungsempfehlungen zum Vollzug der Hessischen
Bauordnung (HE-HBO) vom 1. April 2024 bezieht sich auf die die
Hessische Bauordnung vom 28. Mai 2018 (GVBl. S. 198), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 20. Juli 2023 (GVBl. S. 582).
Der Bauvorlagenerlass regelt die amtlich eingeführten Vordrucke für das bauaufsichtliche Verfahren.
Vorhaben ab dem 7. Juli 2018
Der neue
Bauvorlagenerlass vom 13. Juni 2018 ist mit der novellierten Hessischen
Bauordnung (HBO) am 7. Juli 2018 in Kraft getreten. Den neuen
Bauvorlagenerlass, die ausfüllbaren Vordrucke und alle Informationen und
Erläuterungen finden Sie auf den Internetseiten des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen.
Die Hessische Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (H-VV TB) können Sie in der aktuellen Fassung einschließlich Anlage im Internet auf den Seiten des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen abgerufen werden.
Sonderbauten, Feuerungsverordnung
In
der Bauordnung sind im Wesentlichen die baulichen Anforderungen an
Wohngebäude und Gebäude festgelegt, bei denen keine größeren Gefahren
durch Nutzung oder Betrieb zu erwarten sind (Regelbauten). Für bauliche
Anlagen besonderer Art oder Nutzung (Sonderbauten) sind spezielle
Anforderungen in Sonderbauvorschriften geregelt.
Die den jeweiligen Themenbereichen zugeordneten Vorschriften finden Sie auf den Internetseiten des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen.