Eine stetige Fort- und Weiterbildung sichert das hohe und weltweit geschätzte Qualitätsniveau des Berufsstandes der deutschen Ingenieurinnen und Ingenieure.
Der Fortbildungsverpflichtung unterliegen die bauvorlageberechtigten Ingenieurinnen und Ingenieure, die Nachweisberechtigten nach der NBVO, die Beratenden Ingenieurinnen und Ingenieure, die Stadtplanerinnen und Stadtplaner - IngKH sowie die freiwilligen selbständigen Mitglieder der Ingenieurkammer Hessen.
Sekretariat, Anerkennung von Seminaren von Drittanbietern, Fortbildung NWB und BVB, Listenführung Nachweisberechtigte nach Kooperationen
Mo. - Fr. 9.00-13.00
Welche Fortbildungsveranstaltungen die Qualitätsanforderungen im Sinne der Fortbildungsrichtlinie der Ingenieurkammer Hessen (IngKH) erfüllen und von dieser als Fortbildung anerkannt sind, finden Sie zu Ihrer Orientierung in der nachfolgenden Auflistung:
Tätigkeiten als Referent oder Seminarleiter werden durch die Ingenieurkammer Hessen anhand der allgemeinen Kriterien zur Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen bewertet und anerkannt (auf Antrag).
Selbststudien, Internetrecherchen oder Literaturstudium mittels Selbstbescheinigungen werden nicht als Fortbildung im Sinne der Fortbildungsrichtlinie anerkannt.
Wenn Sie ein Seminar besuchen wollen, das nicht anerkannt ist, kann der Fortbildungsträger diese Veranstaltung nach entsprechender Prüfung bei der IngKH anerkennen lassen. Eine Anerkennung kann nur im Vorfeld der Seminardurchführung erreicht werden. Nach Ablauf des Seminars ist eine Anerkennung nicht mehr möglich.
Die Eignung und Qualität der Fortbildungsveranstaltungen sowie die Eignung und Qualifikation der Referenten von Veranstaltern, deren originäre Aufgabe bzw. Geschäftsfeld es nicht ist, Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen regelmäßig durchzuführen (wie z.B. Veranstaltungen von Bauprodukten-Herstellern), wird von der Geschäftsstelle der Ingenieurkammer Hessen auf Antrag im Einzelfall geprüft und dem Veranstalter bestätigt.
Hierfür sind rechtzeitig vor der Veranstaltung die erforderlichen Unterlagen, insbesondere Thema, Referent, Zeitdauer des Vortrages, Lernziele, didaktisches Konzept) bei der Geschäftsstelle der Ingenieurkammer Hessen einzureichen.
Nicht anerkannt werden Veranstaltungen mit vorrangig produktwerbendem Charakter.
Eine Zeiteinheit von 45 Minuten wird mit einem Punkt bewertet.
Die Anerkennung und Bestätigung von Fortbildungsveranstaltungen durch die Ingenieurkammer Hessen ist für die Veranstalter gebührenpflichtig. Die Bemessung der Höhe der Gebühr erfolgt im jeweiligen Einzelfall nach Arbeitsaufwand.
Die Ingenieurkammer Hessen ist anlässlich der 38. Bundesingenieurkammerversammlung zusammen mit allen anderen Länderingenieurkammern der Verwaltungsvereinbarung zur Aus- und Weiterbildung beigetreten.
Somit können die jeweiligen Kammermitglieder zu den gleichen Bedingungen wie die Mitglieder der veranstaltenden Kammer an den Seminaren und Tagungen teilnehmen.