Fortbildungsrichtlinien

Eine stetige Fort- und Weiterbildung sichert das hohe und weltweit geschätzte Qualitätsniveau des Berufsstandes der deutschen Ingenieurinnen und Ingenieure.

Der Fortbildungsverpflichtung unterliegen die bauvorlageberechtigten Ingenieurinnen und Ingenieure, die Nachweisberechtigten nach der NBVO, die Beratenden Ingenieurinnen und Ingenieure, die Stadtplanerinnen und Stadtplaner - IngKH sowie die freiwilligen selbständigen Mitglieder der Ingenieurkammer Hessen.

Keisha Gardner

Sekretariat, Anerkennung von Seminaren von Drittanbietern, Fortbildung NWB und BVB, Listenführung Nachweisberechtigte nach Kooperationen

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Mo. - Fr. 9.00-13.00

Aktuelle Fortbildungszeiträume
Selbsteintrag der Fortbildung
Anerkannte Fortbildungen
Informationen für Fortbildungsträger
Verwaltungsvereinbarung zur Aus- und Weiterbildung aller Länderingenieurkammern
Aktuelle Fortbildungszeiträume
  • Der aktuelle 2-jährige Fortbildungszeitraum der Nachweisberechtigten (Fachlisten Schallschutz, Standsicherheit, Wärmeschutz, vorbeugender Brandschutz) beginnt am 01.01.2023 und endet zum 31.12.2024. Bis zum Stichtag 31.12.2024 ist die Einreichung von jeweils 8 Unterrichtseinheiten pro Fachliste vorgegeben.
    Überschüssige Stundenzahlen werden nicht in den neuen Fortbildungszeitraum übertragen.
    Die NBVO sieht darüber hinaus einen Zyklus von 5 Jahren vor, in der die Fortbildung zu prüfen ist. Der aktuelle 5-jährige Prüfungszeitraum für Nachweisberechtigte (Standsicherheit, vorbeugender Brandschutz, Schallschutz, Wärmeschutz) beginnt am 01.01.2023 und endet am 31.12.2027. Nachweisberechtigte haben in diesem Zeitraum pro Fachrichtung mindestens 20 UE Fortbildung zu erbringen.

  • Der aktuelle 2-jährige Fortbildungszeitraum der Bauvorlageberechtigten beginnt am 01.01.2023 und endet zum 31.12.2024. Der Ingenieurkammer Hessen sind bis zu dem Stichtag 31.12.2024 insgesamt 32 Unterrichtseinheiten vorzulegen.
  • Überschüssige Stundenzahlen werden nicht in den neuen Fortbildungszeitraum übertragen.
  • Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass durch die Geschäftsstelle am Ende des jeweiligen Fortbildungszeitraums eine Prüfung Ihrer Fortbildungseintragungen stattfindet. Daher bitten wir Sie, Ihre Teilnahmebestätigungen im Original bis mindestens ein Jahr nach Ablauf des jeweiligen Fortbildungszeitraums bei sich aufzubewahren, damit Sie uns diese im Bedarfsfall vorlegen können.
  • Sofern Ihnen aus technischen oder sonstigen Gründen eine Teilnahme am internetbasierten Verfahren zum Nachweis Ihrer Fortbildungen nicht möglich sein sollte, sind wir selbstverständlich gerne bereit, Sie zu unterstützen.
  • Auch Beratende Ingenieure, Stadtplaner/innen - IngKH und freiwillig selbständige Mitglieder haben die Möglichkeit, ihre besuchten Fortbildungen online zu erfassen und auf unserer Website zu publizieren.
  • Die aktuellen Fortbildungszeiträume für Beratende Ingenieure, Stadtplanerinnen und Stadtplaner – IngKH und freiwillig selbständigen Mitglieder der Ingenieurkammer Hessen beginnen jeweils am 01.01.2023 und enden am 31.12.2023.
Selbsteintrag der Fortbildung
  • Ihre bei der Ingenieur-Akademie Hessen GmbH (IngAH) besuchten Seminare werden wie bisher durch die Geschäftsstelle erfasst.
  • Zur Eintragung Ihrer besuchten Fortbildungen bei externen Veranstaltern loggen Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten auf unserer Website www.ingkh.de in den „Internen Bereich“ unter „Meine Daten / Fortbildung“ ein. Bevor Sie Ihre bisher eingetragenen Fortbildungen einsehen oder Ihre neu besuchten Fortbildungen eintragen können, ist von Ihnen die Entscheidung zu treffen, ob Sie eine Veröffentlichung Ihrer Fortbildungsdaten unter der „Ingenieursuche“ auf unserer Website als Ergänzung Ihrer Kontaktdaten, Ihrer Listeneintragungen und Ihrer Hauptarbeitsgebiete wünschen oder nicht. Ihre Zustimmung oder Verneinung zur Publizierung Ihrer Fortbildungsdaten erteilen Sie durch Anklicken des zutreffenden Feldes. Sie können Ihre getroffene Entscheidung jederzeit wieder ändern.
  • Unter „Fortbildungspunkte“ sehen Sie alle von Ihnen für die letzte sowie für die aktuelle Fortbildungsperiode bei uns eingereichten und von uns eingetragenen Fortbildungen. Unter „Fortbildung melden“ tragen Sie Ihre Fortbildungen selbst ein. Die Eingabemaske fragt die folgenden Daten ab:
    • Datum der besuchten Fortbildungsveranstaltung (muss im Zeitraum der gewählten Fortbildungsperiode liegen)
    • Erreichte Punktzahl der besuchten Fortbildungsveranstaltung (hier finden Sie eine Hilfefunktion zur Punktevergabe gemäß Fortbildungsrichtlinien)
    • Auswahlbox für gewünschte Liste und Fortbildungsperiode, für die eine neue Fortbildung eingetragen werden soll
    • Name der Fortbildungseinrichtung
    • Thema der Fortbildungsveranstaltung
    • Fortbildungsnachweis durch Upload Ihrer Teilnahmebestätigung in Form einer PDF-Datei (Begrenzung der Dateigröße auf max. 2 MB)

Anerkannte Fortbildungen

Welche Fortbildungsveranstaltungen die Qualitätsanforderungen im Sinne der Fortbildungsrichtlinie der Ingenieurkammer Hessen (IngKH) erfüllen und von dieser als Fortbildung anerkannt sind, finden Sie zu Ihrer Orientierung in der nachfolgenden Auflistung:

  • Seminare, die von der Ingenieur-Akademie Hessen GmbH (IngAH) angeboten werden
  • Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen von Hochschulen, anderen Kammern, Verbänden des Berufsstandes oder Behörden (intern)
  • Seminare von anderen Fortbildungsträgern (auch gewerblichen), die von der Ingenieurkammer Hessen anerkannt und in der „Liste von der IngKH anerkannte Seminare externer Anbieter“ geführt werden
  • von der IngKH anerkannte qualifizierte Fachvorträge im Rahmen von Fachgruppensitzungen der Ingenieurkammer Hessen

Tätigkeiten als Referent oder Seminarleiter werden durch die Ingenieurkammer Hessen anhand der allgemeinen Kriterien zur Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen bewertet und anerkannt (auf Antrag).

Selbststudien, Internetrecherchen oder Literaturstudium mittels Selbstbescheinigungen werden nicht als Fortbildung im Sinne der Fortbildungsrichtlinie anerkannt.

Wenn Sie ein Seminar besuchen wollen, das nicht anerkannt ist, kann der Fortbildungsträger diese Veranstaltung nach entsprechender Prüfung bei der IngKH anerkennen lassen. Eine Anerkennung kann nur im Vorfeld der Seminardurchführung erreicht werden. Nach Ablauf des Seminars ist eine Anerkennung nicht mehr möglich.

Informationen für Fortbildungsträger

Die Eignung und Qualität der Fortbildungsveranstaltungen sowie die Eignung und Qualifikation der Referenten von Veranstaltern, deren originäre Aufgabe bzw. Geschäftsfeld es nicht ist, Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen regelmäßig durchzuführen (wie z.B. Veranstaltungen von Bauprodukten-Herstellern), wird von der Geschäftsstelle der Ingenieurkammer Hessen auf Antrag im Einzelfall geprüft und dem Veranstalter bestätigt. 

Hierfür sind rechtzeitig vor der Veranstaltung die erforderlichen Unterlagen, insbesondere Thema, Referent, Zeitdauer des Vortrages, Lernziele, didaktisches Konzept) bei der Geschäftsstelle der Ingenieurkammer Hessen einzureichen.

Nicht anerkannt werden Veranstaltungen mit vorrangig produktwerbendem Charakter. 

Eine Zeiteinheit von 45 Minuten wird mit einem Punkt bewertet. 

Die Anerkennung und Bestätigung von Fortbildungsveranstaltungen durch die Ingenieurkammer Hessen ist für die Veranstalter gebührenpflichtig. Die Bemessung der Höhe der Gebühr erfolgt im jeweiligen Einzelfall nach Arbeitsaufwand.

Verwaltungsvereinbarung zur Aus- und Weiterbildung aller Länderingenieurkammern

Kooperation zwischen allen Länderingenieurkammern

Die Ingenieurkammer Hessen ist anlässlich der 38. Bundesingenieurkammerversammlung zusammen mit allen anderen Länderingenieurkammern der Verwaltungsvereinbarung zur Aus- und Weiterbildung beigetreten.

Somit können die jeweiligen Kammermitglieder zu den gleichen Bedingungen wie die Mitglieder der veranstaltenden Kammer an den Seminaren und Tagungen teilnehmen.