Auslegungshinweise zur Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungs-Verordnung (CoKoBeV)

17.05.2021

Auslegungshinweise zur Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungs-Verordnung (CoKoBeV)

Ab heute gilt bei Sieben-Tages-Inzidenzen unter 100 der neue Stufenplan in Hessen. Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) hat hierzu Auslegungshinweise zur Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte und des Betriebs von Einrichtungen und Angeboten aufgrund der Coronavirus-Pandemie (CoKoBeV) veröffentlicht, die erläutern, wie genau die Lockerungen geregelt und was es generell zu beachten gilt.

Der Gesamttext der Auslegungshinweise zur Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung im Original.