Am 20. November 2025 stellten die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig und die Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Verena Hubertz Eckpunkte zum Gebäudetyp E vor, mit dem einfachere Baustandards im Wohnungsbau etabliert werden sollen, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Geplant ist, einen eigenständigen Vertragstyp „Gebäudetyp-e-Vertrag“ in das Bürgerliche Gesetzbuch einzuführen.