Neuer Bauvorlagenerlass vom 24. Juli 2025

11.08.2025

Tritt am 19.August 2025 in Kraft.

Aufgrund der schrittweisen Umstellung auf digitale Baugenehmigungsverfahren seitens der unteren Bauaufsichtsbehörde wurde am 24.Juli 2025 ein neuer Bauvorlagenerlass beschlossen, welcher am 19. August 2025 in Kraft tritt. Dieser sieht vor, dass für alle Anträge, Nachweise und Stellungnahmen ab sofort die neuen Vordrucke verwendet werden müssen. Für alle Vorhaben, die vor dem 19. August 2025 eingeleitet wurden, können noch bis zum 01. April 2026 auch die alten Vordrucke verwendet werden, um einen Mehraufwand zu vermeiden.

Ebenfalls wurde beschlossen, dass für die Anpassung auf digitale Baugenehmigungsverfahren genügend Zeit eingeräumt werden soll. Alle zugehörigen Vordrucke zu dem neuen Bauvorlagenerlass sind unter:  Bauvorlagen, Bauvorlagenerlass und Vordrucke | wirtschaft.hessen.de zu finden und stehen zum Download bereit.  Alle Änderungen in den Vordrucken sowie genauere Informationen können Sie ebenfalls dieser Webseite entnehmen.