23.01.2024
Das BMWK hat die Antrags- und Bewilligungspause aufgehoben, die am 1. Dezember 2023 zentral für alle BMWK-Förderprogramme im Klima- und Transformationsfonds (KTF) verhängt worden ist.
Die Antrags- und
Bewilligungspause war nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom
15. November 2023 erforderlich. Nach Aufhebung des Antragsstopps können wieder Anträge in den
Förderprogrammen gestellt werden. Außerdem können bereits vorliegende
Anträge nach Maßgabe der vorläufigen Haushaltsführung beschieden werden.
Dies betrifft im Einzelnen die Förderprogramme folgender Titel:
Die Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und Erneuerbarer Energien im Gebäudebereich ( BEG ) war von der Antrags- und Bewilligungspause ausgenommen; hier konnten ununterbrochen Anträge gestellt und beschieden werden.
Quelle: BUNDESMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT UND KLIMASCHUTZ