Kreis der bauvorlageberechtigten Pflichtmitglieder erweitert sich ab dem 1. Januar 2024

21.02.2024

Aufgrund des Auslaufens der Übergangsvorschrift gem. §41 Abs. 2 Satz 1 HIngG zum 31. Dezember 2023 werden nach einem 8-jährigen Übergangszeitraum bauvorlageberechtigte Ingenieurinnen und Ingenieure Pflichtmitglieder der Ingenieurkammer Hessen.

Das Hessische Ingenieurgesetz (HIngG) vom 9. Dezember 2015 sieht vor, dass bei der Ingenieurkammer Hessen geführte bauvorlageberechtigte Ingenieurinnen und Ingenieure Pflichtmitglieder der Kammer sind. Es galt jedoch bis zum 31. Dezember 2023 eine Übergangsvorschrift nach §41 Abs. 2 S.1 HIngG. Diese stellte Bauvorlageberechtigte, die vor Inkrafttreten des HIngG eingetragen worden waren, für einen 8-jährigen Übergangszeitraum von einer Pflichtmitgliedschaft in der Ingenieurkammer Hessen frei. Diese Übergangsvorschrift ist zum 31. Dezember 2023 ausgelaufen. Somit sind gem. § 26 Abs. 2 Nr. 2 HIngG seit 1. Januar 2024 nun auch diejenigen bauvorlageberechtigten Ingenieurinnen und Ingenieure, die bereits vor dem 9. Dezember 2015 in die Liste der Bauvorlageberechtigten eingetragen wurden und bisher von der Übergangsvorschrift Gebrauch gemacht haben, automatisch Pflichtmitglieder.

Wir heißen alle neuen Mitglieder sehr herzlich willkommen und freuen uns, dass der Berufsstand der Ingenieure samt seinen Interessen nun noch mehr Verstärkung erfährt. Alle neuen Mitglieder können ab sofort von den zahlreichen Vorteilen einer Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer Hessen profitieren.

Für Rückfragen steht Ihnen die Geschäftsstelle selbstverständlich gerne zur Verfügung.