Musterrechtsverordnung Duales Studium

05.02.2024

In einer Stellungnahme der Bundesingenieurkammer werden Regelungen der Mustervergabeordnung, die das duale Studium betreffen und ausdrücklich befürwortet werden, hervorgehoben.

Die Kammermitglieder begrüßen duale Studienformate als attraktive Alternative zu herkömmlichen Studiengängen. Dabei muss jedoch sichergestellt sein, dass zum einen Qualität und Niveau dualer Studiengänge denen „klassischer“ Vollzeit-Studienformate entsprechen. Und zum anderen muss die Verzahnung zwischen den beiden Lernorten Hochschule und Unternehmen/Betrieb organisatorisch handhabbar bleiben. Bei den vorherrschenden sehr heterogenen Strukturen von Ingenieurbüros muss die inhaltliche Verzahnung von Theorie und Praxis intelligent gesteuert werden. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Praxisphasen einen wesentlichen Beitrag zum Studienerfolg leisten. Nach Ansicht der Bildungsexperten des Ausschusses besteht dann auch die Chance, dass die Querverzahnung innerhalb der Studierendenschaft eine zusätzliche Quelle des Lernerfolgs bildet. Vor diesem Hintergrund stehen die Ingenieurkammern der Länder uneingeschränkt hinter der Forderung nach einer dreifachen systematischen Verzahnung – inhaltlich, organisatorisch, vertraglich – wie sie bisher schon verlangt wird.

Betrieblichen Alltag berücksichtigen
Gerade kleineren und mittelgroßen Strukturen von Ingenieurbüros kann es Schwierigkeiten bereiten, die inhaltliche Verzahnung im betrieblichen Alltag dauerhaft abzubilden. Hochschulen, die duale Studiengänge anbieten, stehen aus diesem Grund in der Verantwortung, hierfür geeignete Strukturen zu implementieren. Die Bundesingenieurkammer regt zusätzlich einen Austausch zwischen denjenigen Kammermitgliedern an, die mit ihren jeweiligen Partnerhochschulen bereits Erfahrungen mit dualen Studienformaten gesammelt haben. Diese können beispielhaft zeigen, wie die vertragliche, organisatorische und inhaltliche Verzahnung mit Leben gefüllt werden kann.

Der Bildungsausschuss der Bundesingenieurkammer ist der Auffassung, dass die Vorgabe einer dreifachen Verzahnung – inhaltlich, organisatorisch, vertraglich – gute und qualitativ hochwertige duale Studienprogramme mit entsprechender Betreuungsqualität eher fördert, als sie bürokratisch in ihrer Entwicklung zu behindern.

Stellungnahme