Hinweise zum Vollzug des Dritten Änderungsgesetzes zur HBO, GVBl. 2025 Nr. 66 (Baupaket I) sowie zur BauGB-Novelle 2025

21.11.2025

Informationsschreiben des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Die Änderung der Hessischen Bauordnung durch das Baupaket I (GVBl. 2025 Nr. 66) ist am 14.Oktober 2025 in Kraft getreten. Auf eine Übergangsregelung wurde verzichtet, so dass alle geänderten und neuen Bestimmungen grund­sätzlich ab diesem Zeitpunkt zu beachten sind.

Fast zeitglich ist hierzu auf Bundesebene die Novelle des Bau­gesetzbuches („Bauturbo“, BGBl. 2025 I Nr. 257) in Kraft getreten.

Um eine einheitliche Anwendung des Rechts in Hessen sicherzustellen, hat das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum Hinweise zum Vollzug der geänderten Vorschriften für die Bauaufsichtsbehörden in Hessen erstellt.

Das Informationsschreiben des Ministeriums ist hier abrufbar.