21.11.2025
Informationsschreiben des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Die Änderung der Hessischen Bauordnung durch das Baupaket I (GVBl. 2025 Nr. 66) ist am 14.Oktober 2025 in Kraft getreten. Auf eine Übergangsregelung wurde verzichtet, so dass alle geänderten und neuen Bestimmungen grundsätzlich ab diesem Zeitpunkt zu beachten sind.
Fast zeitglich ist hierzu auf Bundesebene die Novelle des Baugesetzbuches („Bauturbo“, BGBl. 2025 I Nr. 257) in Kraft getreten.
Um eine einheitliche Anwendung des Rechts in Hessen sicherzustellen, hat das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum Hinweise zum Vollzug der geänderten Vorschriften für die Bauaufsichtsbehörden in Hessen erstellt.
Das Informationsschreiben des Ministeriums ist hier abrufbar.