Bundesrat stimmt Bundestariftreuegesetz zu

31.03.2026

Nach dem Beschluss des Deutschen Bundestages vom 26. Februar 2026 hat nun auch der Bundesrat am 27. März 2026 dem Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes zugestimmt.

Das Gesetz tritt voraussichtlich im Laufe des April 2026 am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Die Bundesingenieurkammer hatte im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens sowie in ihrer offiziellen Stellungnahme vom 25. Juli 2025 nachdrücklich gefordert, freiberufliche Planungsbüros aus dem Geltungsbereich auszunehmen. Als Begründung wurde angeführt, dass in diesem Sektor keine repräsentativen Tarifverträge und keine tariffähigen Sozialpartner existieren, was eine verbindliche Festlegung von Standards erschwert. Obwohl der Gesetzgeber dieser Forderung nicht nachgekommen ist und das Gesetz somit grundsätzlich auch für Planungsbüros gilt, sind unmittelbare Auswirkungen auf freiberuflich tätige Planer zunächst nicht zu erwarten.

Dies liegt vor allem daran, dass aufgrund der kleinteiligen Betriebsstruktur und der fachlichen Spezialisierungen in der Branche keine bundesweit einheitlichen Tarifverträge vorliegen. Da Rechtsverordnungen nach § 5 des Gesetzes jedoch zwingend auf solchen tariflichen Grundlagen basieren müssen, können mangels repräsentativer Verträge derzeit keine verbindlichen Mindestarbeitsbedingungen oder entsprechenden Nachweispflichten für den Planungsbereich festgelegt werden. Unabhängig von diesen Neuerungen behalten die allgemeinen gesetzlichen Mindestarbeitsbedingungen weiterhin ihre volle Gültigkeit.