08.05.2026
Die Bundesingenieurkammer (BIngK) hat die Verabschiedung des „Gesetzes zur Beschleunigung öffentlicher Aufträge“ durch den Bundesrat begrüßt, mahnt jedoch angesichts der langwierigen Verhandlungen zur Eile bei der Umsetzung.
Das Gesetz, das voraussichtlich am 1. Juli 2026 in Kraft treten wird, soll den Abfluss von Mitteln aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität beschleunigen. Dr.-Ing. Heinrich Bökamp (M.A.), Präsident der BIngK, begrüßt, dass das Gesetz nun in Kraft treten kann und bemerkt kritisch: „Das Vergabebeschleunigungsgesetz ist ein wichtiger Baustein, damit die Mittel des Sondervermögens zügig abfließen können. Solch langwierige Gesetzesabstimmungen und -verhandlungen erhöhen den Handlungsdruck im Infrastrukturbereich unnötig.“
Erhalt des Losgrundsatzes
Ein wesentlicher Erfolg ist der Erhalt des mittelstandsfreundlichen Losgrundsatzes. Gemeinsam mit Partnerverbänden konnte die BIngK verhindern, dass die losweise Vergabe pauschal zugunsten von Gesamtvergaben verdrängt wird. Zwar ermöglicht das Gesetz nun Ausnahmen für große Infrastruktur- und Verkehrsprojekte, diese sind jedoch strikt auf Vorhaben begrenzt, deren Wert das Zweifache des Schwellenwertes nach § 106 Absatz 2 erreicht oder überschreitet. Da dieser Bereich vorrangig für Generalunternehmer relevant ist, bleiben die Kernmärkte für mittelständische Planungsbüros weitgehend geschützt.
Flexibilität bei Planungsleistungen
Besonders positiv hebt die BIngK hervor, dass das Gesetz die Flexibilität bei der Vergabe von Planungsleistungen stärkt. Mit Blick auf die in einigen Bereichen nun zunehmend möglichen General- und Totalunternehmervergaben wird die Klarstellung einer alternativen Ausschreibung von Planungsleistungen als guter Kompromiss bewertet. Durch eine Änderung in § 103 Abs. 3 Satz 1 GWB wird künftig deutlich, dass eine gemeinsame Ausschreibung von Bau und Planung nicht zwingend zu einer Generalunternehmervergabe führen muss.
Dies eröffnet neue Spielräume, Planungsleistungen auch bei großen Projekten losweise und ohne aufwendige EU-weite Ausschreibungen zu vergeben. „Die Anpassungen schaffen mehr Flexibilität und ermöglichen praxistaugliche Vergabemodelle, ohne die losweise Vergabe grundsätzlich zu verdrängen“, so Bökamp weiter.
Mehr dazu: Zum ausführlichen Bericht über die Stellungnahme der BIngK