Vergabebeschleunigungsgesetz wird von Bundestag angenommen: Losgrundsatz bleibt gewahrt

23.04.2026

Der Bundestag hat den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge angenommen.

Sollte das Gesetz in der vorliegenden Form verabschiedet werden, bleibt das Prinzip der mittelstandsfreundlichen Vergabe von Teil- und Fachlosen erhalten. Eine Zusammenfassung von Losen aus zeitlichen Gründen wäre im Oberschwellenbereich künftig nur unter strengen Voraussetzungen möglich:

  • Eingegrenzter Anwendungsbereich: Die geplante Ausnahmeregelung soll ausschließlich für Infrastrukturvorhaben gelten, die aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ finanziert werden, sowie für spezifische Projekte der Verkehrsinfrastruktur (Eisenbahn, Bundesfernstraßen, Wasserstraßen, Flugplätze).
  • Wertgrenze: Die Möglichkeit der Zusammenfassung soll auf Projekte bis zum Zweifachen des EU-Schwellenwertes begrenzt sein.

Damit ist im aktuellen Entwurfsstadium sichergestellt, dass der Losgrundsatz nicht pauschal zugunsten einer Gesamtvergabe aufgeweicht wird. Da sich die Neuregelung primär auf Großprojekte konzentriert, die sich an Generalunternehmer richten, bliebe der Wettbewerb für mittelständische Planungsbüros im Kern gewahrt.

Der Gesetzesentwurf wird nun dem Bundesrat zur potentiellen Zustimmung vorgelegt.