02.05.2023
In ihrer Brüsseler Erklärung fordert die 71. Bundesingenieurkammer-Versammlung (BKV) die bundesweit einheitliche gesetzliche Mitgliedschaft von listengeführten Ingenieurinnen und Ingenieuren in den Bau- bzw. Ingenieurkammern der Länder. Bis heute gibt es in den 16 Bundesländern keine einheitlichen Regelungen für Sicherheit und Verbraucherschutz am Bau durch eine flächendeckende gesetzlich vorgeschriebene Mitgliedschaft der listengeführten Ingenieurinnen und Ingenieure in den Kammern.
Ingenieurinnen und Ingenieure übernehmen durch ihre Tätigkeit die Verantwortung für Leib und Leben der Bürgerinnen und Bürger. Hierfür müssen sie zwingend notwendige Voraussetzungen erfüllen. Deshalb appellieren die Delegierten an die Gesetzgeber der Länder: Nur durch bundesweit einheitliche gesetzliche Mitgliedschaften der Ingenieurinnen und Ingenieure in sicherheits- und umweltrelevanten Bereichen in den Bau- und Ingenieurkammern kann die Qualität vollumfänglich gewährleistet werden. Hierfür sind bundesweit zwingend einheitliche Voraussetzungen zu schaffen.
„Ingenieurinnen und Ingenieure müssen heute schnell konkrete Lösungen erarbeiten, um dem Klimawandel zu begegnen. Zudem übernehmen sie durch die Planung von Hochbau- oder Infrastrukturprojekten tagtäglich die Gewähr für die Gesundheit von Menschen und hoher Sachwerte.“, betont Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer. „Für die Übernahme dieser gesellschaftlich relevanten Aufgaben bedarf es neben einer qualitativ hochwertigen Ausbildung auch der permanenten Fort- und Weiterbildung. Diese Voraussetzungen müssen überprüft und bei Nichtbeachtung gegebenenfalls auch sanktioniert werden können. Das gilt auch für die Einhaltung von Berufspflichten und – zum Beispiel – dem Vorliegen ausreichenden Versicherungsschutzes. Diese unabdingbaren Aufgaben können von den Kammern aber nur durch bundesweit einheitliche gesetzliche Mitgliedschaften sichergestellt werden.“, so Heinrich Bökamp weiter.
Die Gesetzgeber setzen seit mehr als 30 Jahren auf die Unabhängigkeit und Selbstverwaltungskräfte durch die Ingenieurkammern. Kammern entlasten den Staat und dienen dem Schutz der Verbraucher. Sie können die ihnen übertragenen hoheitlichen Aufgaben der Berufszulassung und des Berufsrechts jedoch nur ordnungsgemäß ausüben, wenn die betreffenden Ingenieurinnen und Ingenieure Kammermitglieder sind.
Nur auf diese Weise können sie die Überwachung der Berufsträger gewährleisten und nur über die Stärkung der Mitgliedschaft ist auch das System der beruflichen Selbstverwaltung dauerhaft gesichert. Deshalb müssen die Landesregierungen ihrer Verantwortung umgehend nachkommen und für länderübergreifend gesetzliche Mitgliedschaften in sicherheits- und umweltrelevanten Bereichen sorgen.
Hier geht es zur Brüsseler Erklärung.
Quelle: Bundesingenieurkammer (BIngK)