16.06.2023
Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung mehrheitlich einer Verordnung der Bundesregierung zugestimmt, der durch eine Änderung der Vergabeverordnung voraussichtlich dazu führen wird, dass nahezu alle öffentlichen Planungsaufgaben künftig nach den Regeln des EU-Rechts vergeben werden müssen. Insbesondere die Kommunen als größte öffentliche Auftraggeber werden hiermit aufgrund fehlender Kapazitäten oftmals überfordert sein, worauf auch die Kommunalen Spitzenverbände hingewiesen haben.
Die Verfahren werden sowohl für die Auftraggeber- wie für die Auftragnehmerseite deutlich aufwändiger und werden damit erheblich mehr Zeit in Anspruch nehmen. Die Kammern und Verbände der planenden Berufe befürchten daher, dass es zukünftig vermehrt zu Total- und Generalunternehmervergaben kommen wird. Die Folge wäre eine Existenzgefährdung für die mittelstandsgeprägte Planungswirtschaft in Deutschland.
Der geplanten Änderung der VgV liegt ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission zugrunde, die in der bisher gültigen deutschen Regelung einen Verstoß gegen die europäischen Vergaberichtlinien sieht. Die Planerorganisationen und- verbände hatten hingegen geltend gemacht, dass den zu erwartenden negativen Auswirkungen kein erkennbarer Vorteil im Sinne einer Stärkung des europäischen Binnenmarkts gegenüberstehe, und gefordert, dass sich der Europäische Gerichtshof mit dem Thema befassen sollte. Mehrere Bundesländer hatten sich dem angeschlossen, blieben aber bei der heutigen Abstimmung in der Minderheit.
„Wir bedauern es sehr, dass nach dem Bundestag auch der
Bundesrat den Weg dafür frei gemacht hat, den gut funktionierenden
Planungsmarkt in Deutschland massiv zu gefährden,“ meint Andrea Gebhard,
Präsidentin der Bundesarchitektenkammer. „Wir werden jetzt mit der
Bundesregierung und den öffentlichen Auftraggebern, insbesondere den Kommunalen
Spitzenverbänden, unsere Gespräche weiter fortsetzen und intensivieren, mit
welchen Mitteln die negativen Folgewirkungen der Änderung der Vergabeverordnung
so gering wie möglich gehalten werden können.“
Auch Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer, befürchtet
massive Auswirkungen auf die planenden Berufe und eine Vielzahl dringend
benötigter Bauprojekte in Deutschland. „Es ist überaus bedauerlich, dass sich
sowohl Bund als auch die Länder gerade in diesen herausfordernden Zeiten nicht
schützend vor die kleinen und mittleren Büros stellen. Diese bilden bislang das
Rückgrat der deutschen Planungslandschaft und werden vor dem Hintergrund von
Bau- und Energiewende dringender denn je benötigt. Eine qualitativ hochwertige
und flächendeckende Leistungserbringung kann jedoch nur unter fairen
Rahmenbedingungen gewährleistet werden,“ so der Präsident der
Bundesingenieurkammer abschließend.
Unterzeichnende Kammern und Verbände:
Bundesarchitektenkammer, Bundesingenieurkammer, Bund Deutscher Architektinnen und Architekten, Bund Deutscher Baumeister Architekten und Ingenieure, Bund Deutscher Innenarchitekten, Bund Deutscher Landschaftsarchitekten, Bundesverband Freier Berufe, Bundesverband der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure, Bundesvereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik, DAI Verband Deutscher Architekten- und Ingenieurvereine, Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung, Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung, Förderverein der Bundesstiftung Baukultur, Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung, Vereinigung freischaffender Architekten Deutschlands, Verband Beratender Ingenieure, Verband Deutscher Vermessungsingenieure, Zentralverband der Ingenieurvereine
Quelle: Bundesingenieurkammer (BIngK)