Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.ingkh.de veröffentlichte Website der Ingenieurkammer Hessen.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen zugänglich zu machen. Die Richtlinie (EU) 2016/2102 wurde in Deutschland durch das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sowie die Barrierefreie‐Informationstechnik‐Verordnung (BITV 2.0) umgesetzt. Auf Landesebene erfolgt die Umsetzung in Hessen durch das Hessische Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) und die Hessische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT).

STAND DER VEREINBARKEIT MIT DEN ANFORDERUNGEN

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus den §§ 3 Abs. 1 - 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von §14 des HessBGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung dieser Anforderungen beruht auf einer regelmäßigen durchgeführten Selbstbewertung, sowie einer vom Landeskompetenzzentrum für barrierefreie IT und Durchsetzungs- und Überwachungsstelle am 13.09.2021 vorgenommenen Bewertung auf Barrierefreiheit nach der sogenannten vereinfachten Überwachung überprüft (vor Relaunch).

NICHT BARRIEREFREIE INHALTE

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise vereinbar.

Unvereinbarkeit mit der HVBIT

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Abs. 1 der HVBIT und aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Formulare

Die auf der Webseite bereitgestellten .pdf-Dateien sind derzeit aufgrund der hohen Auslastung nur zum Teil barrierefrei gestaltet.

Maßnahmen: Vollständige Digitalisierung der Antragsstrecken, diese befindet sich bereits in der Umsetzung. Zieltermin für die vollständige Digitalisierung der Anträge: 31.03.2026

Barrierefreie Alternative: Verwendung des Kontaktformulars oder der telefonischen Beratung (Telefon: 0611 - 974570).

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 04.08.2021 erstellt und zuletzt am 04.12.2025 überprüft und aktualisiert.

ANSPRECHPARTNER BEI ANMERKUNGEN UND FRAGEN ZUR DIGITALEN BARRIEREFREIHEIT

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an.

Ansprechpersonen Barrierefreiheit der Ingenieurkammer Hessen

Ingenieurkammer Hessen
Frau Laura Homberger / Frau Hannah Wagner / Frau Damaris Cichowski 
Abraham-Lincoln-Straße 44
65189 Wiesbaden

Barrieren melden:

Telefon: +49 (0)611 - 974570
E-Mail: info@ingkh.de

DURCHSETZUNGS- UND ÜBERWACHUNGSSTELLE BARRIEREFREIE INFORMATIONSTECHNIK

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen

Telefon: +49 641 303 - 2901

E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de