Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter der www.ingkh.de veröffentlichten Website der Ingenieurkammer Hessen.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von §14 des HessBGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 17.07.2023 durchgeführten Selbstbewertung, sowie einer vom Landeskompetenzzentrum für barrierefreie IT und
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle am 13.09.2021 vorgenommenen
Bewertung auf Barrierefreiheit nach der sogenannten vereinfachten
Überwachung überprüft (vor Relaunch).
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereibarkeiten und Ausnahnmen teilweise vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit §3 Absatz 1 der HVBIT und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Maßnahmen: Schrittweise Anpassung der Formulare
Zeitplan: Fortlaufend
Barrierefreie Alternative: Verwendung des Kontaktformulars oder der telefonischen Beratung (Telefon: +49 (0)611 - 974570).
Die auf der Webseite bereitgestellten .pdf-Dateien sind nur zum Teil barrierefrei gestaltet.
Maßnahmen: Vollständige digitalisierung der Antragsstrecken
Zeitplan: Ende 2024
Barrierefreie Alternative: Verwendung des Kontaktformulars oder der telefonischen Beratung (Telefon: +49 (0)611 - 974570).
Diese Erklärung wurde am 04.08.2021 erstellt und zuletzt am 17.07.2023 überprüft und aktualisiert.
- Überprüfung nach Relauch
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an.
Ansprechperson Barrierefreiheit der Ingenieurkammer Hessen
Ingenieurkammer Hessen
Frau Laura Homberger
Abraham-Lincoln-Straße 44
65189 Wiesbaden
Telefon: +49 (0)611 - 974570
E-Mail: homberger@ingkh.de
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901