Mitgliedschaft

Für eine Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer Hessen gibt es viele lohnende Gründe. Denn wer bei uns Mitglied wird, dem eröffnen sich zahlreiche neue Möglichkeiten. Ob Sie Beratender Ingenieur sind oder Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, ob Sie angestellt, beamtet oder selbständig sind, bei uns sind Sie willkommen.

Durch Ihre Mitgliedschaft genießen Sie viele Vorteile. So gibt es Gebührenermäßigungen bei Listeneintragungen und auch bei Seminaren der Ingenieur-Akademie Hessen GmbH. Über das Versorgungswerk erhalten Mitglieder der Ingenieurkammer Hessen eine optimale Altersversorgung. Verschiedene Mitgliedsarten ermöglichen für alle Alters- und Berufssituationen einen leichten Einstieg.

Mitgliedsarten

Die Mitgliedschaft der Ingenieurkammer Hessen (IngKH) setzt sich aus Pflichtmitgliedern (Beratenden Ingenieuren, Stadtplanern, Bauvorlageberechtigten, Fachingenieuren), freiwilligen Mitgliedern (selbstständige und angestellte Ingenieure, Seniormitglieder) sowie Juniormitgliedern - ohne Stimmrecht - zusammen.

Pflichtmitglieder
Freiwillige Mitglieder
Juniormitglieder
Pflichtmitglieder
Beratende Ingenieure
Stadtplanerinnen und Stadtplaner der Ingenieurkammer Hessen
Bauvorlageberechtigte
Fachingenieure (IngKH)
Freiwillige Mitglieder
Selbstständige Ingenieure
Angestellte Ingenieure
Seniormitglieder
Juniormitglieder

sind Studierende ingenieurwissenschaftlicher Fachrichtungen hessischer Hochschulen.

Die Förderung des Ingenieurnachwuchses ist ein besonderes Anliegen der Ingenieurkammer Hessen und ihrer Mitglieder. Studierende einer ingenieurwissenschaftlichen Fachrichtung können als Juniormitglieder mit dem Status von fördernden Mitgliedern der Ingenieurkammer Hessen beitreten. Der Nachweis des Studiums wird mit der Vorlage der Immatrikulationsbescheinigung geführt. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Nachwuchsseite.

Höhe der Mitgliedsbeiträge

Gute Gründe für eine Mitgliedschaft in der INGKH

Mitgestalten – mitentscheiden – mitbestimmen

Stellungnahmen zu Gesetzen und Verordnungen

Für eine faire Honorierung von Ingenieurleistungen

Altersvorsorge

Ingenieursuche - Ihre Leistung wird gefunden

Vorsprung durch Berufsqualifikationen

Berufsstandssicherung

Berufsbild im Wandel – neue Geschäftsfelder erschließen

Sachverstand auszeichnen

Neue Wege finden

Qualitätssicherung und Verbraucherschutz

Verantwortung für die Zukunft übernehmen

Direkter Dialog mit der Hessischen Politik

Beratung

Kostenfreie rechtliche Erstberatung

Wir sichern Ihren Informationsvorsprung

Imagepflege

Wir kümmern uns um den Nachwuchs

Fort- und Weiterbildung

Fachveranstaltungen

Zusammenarbeit mit Hochschulen - Dipl.-Ing., Bachelor, Master und dann?

Kooperationen und Vernetzung mit berufsrelevanten Kammern, Ingenieurverbänden und Organisationen

Sonderkonditionen durch Rahmenverträge

Existenzgründungsberatung

Förderung der Baukultur

Versorgungswerk

Die Ingenieurkammer Hessen war seit Gründung der Kammer bemüht, für ihre Mitglieder ein berufsständisches Versorgungswerk zu schaffen. Die berufsständische Versorgung sollte einerseits den Kammermitgliedern ein Versorgungspaket zur Verfügung stellen, das einen effektiven Versorgungsschutz für die wesentlichen Wechselfälle des Lebens beinhaltet.

Gleichzeitig sollte durch einen eigenen unabhängigen Versorgungsträger allein für Kammermitglieder der besonderen Verantwortung, die der Berufsstand im Rahmen seiner Gemeinwohlfunktion für die Gesellschaft hat und die in der Verkammerung des Berufes zum Ausdruck kommt, entsprochen werden.

Nachdem sich der Berufsstand im Rahmen einer Abstimmung mehrheitlich für eine kollektive berufsständische Versorgung ausgesprochen hatte, konnte für diese Idee im politischen Raum eine Mehrheit gefunden werden.

Nach einer Änderung des Ingenieurkammergesetzes konnte im Jahr 2003 die berufsständische Versorgung durch einen staatsvertraglichen Anschluss an die Versorgungskammer in Bayern realisiert werden, der mittlerweile zahlreiche andere Länderingenieurkammern angehören.

Ihre Vorteile sind:

  • kapitalgedecktes Finanzierungssystem für die Altersvorsorge, Berufsunfähigkeitsabsicherung und Hinterbliebenenversorgung
  • Beschränkung auf den Kreis der Kammermitglieder (sofern die Altersgrenze von 45 nicht überschritten ist)
  • steuerliche Berücksichtigung der geleisteten Beiträge nach dem Alterseinkünftegesetz
  • Möglichkeit zur Erhöhung der Versorgung durch freiwillige Mehrzahlung
  • niedrige Verwaltungskosten durch Wegfall von Aquisitionskosten und Vermittler- bzw. Abschlussprovisionen sowie durch zurückhaltende Werbe- und Marketingmaßnahmen, d.h. es verbleibt mehr für die versicherten Mitglieder
  • kein Abfluss von Kapitalerträgen, z.B. in Form von Dividenden an Dritte, da keine sonstigen Kapitalseigner (z.B. Aktionäre) vorhanden
  • Möglichkeit zur Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Möglichkeit zu Beitragsermäßigung und Beitragsbefreiung
  • berufsständische Mitbestimmung (Selbstverwaltung)
  • öffentlich-rechtliche Organisationsform

= ein sicheres und zukunftsfähiges Versorgungssystem

Die Mitgliedschaft im Versorgungswerk entsteht zeitgleich mit der Eintragung/Aufnahme als Beratender Ingenieur, Stadtplaner oder freiwilliges Mitglied in der Ingenieurkammer Hessen. Die „Anmeldung beim Versorgungswerk“ erfolgt automatisch durch entsprechende Mitteilung der Ingenieurkammer Hessen an das Versorgungswerk nach dem Abschluss des Aufnahmeverfahrens.

Für Beratende Ingenieure ist die Mitgliedschaft im Versorgungswerk obligatorisch, alle anderen o. g. Mitgliedsarten (Stadtplaner und freiwillige Mitglieder) fallen unter die freiwillige Mitgliedschaft. Freiwillige Mitglieder des Versorgungswerkes können sich, falls sie kein Interesse an der berufsständischen Versorgung haben, von der Mitgliedschaft im Versorgungswerk auf schriftlichen Antrag befreien lassen, insbesondere wenn sie im Angestelltenverhältnis der gesetzlichen Rentenversicherung angehören müssen.

Personen, die der Kammer erst nach Vollendung des 45. Lebensjahres beigetreten sind, können nach derzeitiger Rechtslage nicht mehr Mitglied im Versorgungswerk werden.

Weitere Einzelheiten und Zugangsmodalitäten erfragen Sie bitte direkt in der Geschäftsstelle der Ingenieurversorgung:

Bayerische Ingenieurversorgung-Bau
mit Psychotherapeutenversorgung

Postanschrift:
Postfach 81 02 06, 81925 München

Verwaltungsgebäude:
Denninger Straße 37, München

089 9235-8770

bingv@versorgungskammer.de

Protokolle der Mitgliederversammlungen

Die folgenden Informationen sind nur für Mitglieder zugänglich. ?