20.11.2025
Am 20. November 2025 stellten die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig und die Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Verena Hubertz Eckpunkte zum Gebäudetyp E vor, mit dem einfachere Baustandards im Wohnungsbau etabliert werden sollen, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Geplant ist, einen eigenständigen Vertragstyp „Gebäudetyp-e-Vertrag“ in das Bürgerliche Gesetzbuch einzuführen.
Der Präsident der Bundesingenieurkammer, Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, erklärt dazu: „Wir begrüßen den Schulterschluss der beiden Bundesministerien, um zukünftig rechtssicher vereinfacht bauen zu können. Dies ist ein wichtiges Signal, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Planerinnen und Planern gewährleisten dabei, dass sicherheitsrelevante Standards eingehalten werden, aber wo wirtschaftlich verzichtbar, kostentreibende Maßnahmen eingespart werden können. Projekte in Hamburg und Bayern zeigen bereits, dass mit entsprechenden Vereinbarungen smarte Lösungen für kostengünstiges Bauen gefunden werden können. Mit einer entsprechenden gesetzlichen Regelung könnte das vereinfachte kostengünstige Bauen in die Breite gebracht werden.“
Bereits 2024 hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen eine praxisorientierte „Leitlinie und Prozessempfehlung Gebäudetyp E" erarbeitet, die Bauherren und Akteure der Planungs- und Baubranche bei der Anwendung des "einfachen Bauens" unterstützen soll. Ergänzend dazu soll neben der Einführung eines neuen Gebäudetyp-e-Vertrages auch ein Mustervertrag für eine rechtssichere Vereinbarung erarbeitet werden.
Mit den vorgelegten Eckpunkten startet ein Stakeholder-Dialog, in den auch die Bundesingenieurkammer ihre Vorschläge einbringen wird
Das Eckpunktepapier Gebäudetyp E ist hier abrufbar.