Eintragung in die neue Fachliste „Sachverständige für Wärmeschutz der Ingenieurkammer Hessen“

17.11.2025

Mit Inkrafttreten der novellierten Hessischen Bauordnung (HBO) am 14. Oktober 2025 entfällt der landesrechtlich geregelte Wärmeschutznachweis in seiner ursprünglichen Gestalt - auch in laufenden Verfahren

Die gesetzliche Liste der Nachweisberechtigten für Wärmeschutz in Hessen wurde mit sofortiger Wirkung geschlossen und wird zum 31. Dezember 2025 beendet. Neueintragungen sind nicht mehr möglich. Wir weisen darauf hin, dass die Urkunden der derzeit eingetragenen Nachweisberechtigten für Wärmeschutz ab dem 1. Januar 2026 ihre Wirkung verlieren und ab diesem Zeitpunkt zu vernichten sowie nicht mehr in Umlauf zu bringen sind.

Zur Sicherstellung einer verlässlichen Orientierung bei der Auswahl fachlich qualifizierter Personen, richten wir eine freiwillige Fachliste der „Sachverständigen für Wärmeschutz der Ingenieurkammer Hessen“ ein.

Die energetischen Anforderungen und die damit verbundenen Nachweise werden nun nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) geregelt und bescheinigt.

Nutzen Sie Ihre Chance: Unterstreichen Sie den hohen Qualitätsanspruch Ihres Büros und zeigen Sie Ihre Kompetenz, Zuverlässigkeit und geprüfte Fachqualifikation.

Vorteile der neuen Fachliste auf einen Blick:

  • Fachkompetenz und Transparenz: Eintragung ausschließlich für qualifizierte Ingenieurinnen und Ingenieure.
  • Verbraucherschutz: Nachgewiesene Berufshaftpflichtversicherung.
  • Keine Altersbegrenzung: Kompetenz unabhängig vom Alter durch Nutzung umfassender Berufserfahrung.
  • Höherwertige Qualifikation: Nachweis der theoretischen und praktischen Kenntnisse oberhalb der niedrigschwelligen Anforderungen des GEG.
  • Keine einmalige Eintragungsgebühr: Für bisher zum Stichtag 13. Oktober 2025 eingetragene Nachweisberechtigte für Wärmeschutz, für Fachingenieure (IngKH) für Energieeffizienz sowie für Sachverständige nach § 36 GewO für Bewertung der energetischen Qualität von Wohn- und Nichtwohngebäuden, ist die Eintragung im vereinfachten Verfahren kostenfrei.

Das Antragsformular sowie alle Eintragungsvoraussetzungen finden Sie hier.

Die Listenführungsgebühr beträgt ab 2026 jährlich für Mitglieder 50 Euro und für Nichtmitglieder 100 Euro. Die Neueintragung von Mitgliedern beträgt 100 Euro und von Nichtmitgliedern 150 Euro.

Wir freuen uns, wenn Sie von unserem Angebot der neuen Fachliste zeitnah Gebrauch machen und somit den hohen Qualitätsanspruch des Berufsstands der Ingenieure gemeinsam mit uns aufrechterhalten.