13.02.2023
Der Bundesrat hat am 10.02.2023 einstimmig eine Entschließung zur Anhebung der Schwellenwerte der Europäischen Union im Vergaberecht verabschiedet.
Der Bundesrat sprach sich am 10. Februar 2023 dafür aus, die
Schwellenwerte im Vergaberecht der Europäischen Union (EU) anzuheben.
Mit der Entschließung
wird die Bundesregierung aufgefordert, Änderungsbedarf bei den
EU-Schwellenwerten zu prüfen oder sich für einen Sonderschwellenwert für
das Planungswesen und freiberufliche Leistungen einzusetzen. Die IngKH
begrüßt dies ausdrücklich. Ohne die Anhebung der EU-Schwellenwerte bei
Bauvergabe müssen zukünftig immer mehr Projekte europaweit
ausgeschrieben werden. Für viele kleine und mittelständische
Ingenieurbüros ist dann die Teilnahme an öffentlichen Vergabeverfahren
durch den höheren Aufwand wirtschaftlich kaum noch interessant.
Dabei
zeigt die Praxis, dass ausländische Bieter selten an europaweiten
Ausschreibungen von Planungsleistungen teilnehmen. Aufgrund nationaler
Regelwerke hat das Planungswesen im Bausektor keine Binnenmarktrelevanz.
In der Regel findet hier kein Wettbewerb auf europäischer Ebene statt.
Vielmehr erschwert und verteuert die europaweite Ausschreibung den
Prozess sowohl für den öffentlichen Auftraggebern als auch die
teilnehmenden Ingenieurbüros.