Anpassungen im Kontrollsystem der GEG-Registrierungsstelle des DIBt im Zuge der GEG-Änderung

06.12.2022

Anpassungen im Kontrollsystem der GEG-Registrierungsstelle des DIBt im Zuge der GEG-Änderung

Am 28. Juli 2022 wurden die Änderungen zum Gebäudeenergiegesetz (Zwischennovelle GEG-2023) im Bundesanzeiger bekanntgegeben. Diese Änderungen zum GEG-2020 treten am 01.01.2023 in Kraft.

Für Energieausweise, die ab dem 01.01.2023 auf der geänderten Gesetzesgrundlage erstellt werden und in die elektronische Stichprobenkontrolle gezogen werden, ist die Kontrolldatei nach einem neuen Kontrolldateischema (Kontrollsystem-GEG-2023_V1_0) zu erstellen. Für Energieausweise nach GEG-2020 oder EnEV gelten die bisherigen Kontrolldateischemen (Kontrollsystem_Versionsstand_2016-06-30 und Kontrollsystem-GEG-2020_V1_0).

Aus diesem Grund sollten sich Ersteller von Energieausweisen zeitnah um eine Aktualisierung ihrer Software zu bemühen oder sich ggf. mit dem Softwarehersteller in Verbindung zu setzen, damit sie ab 01.01.2023 die Energieausweise auf der Gesetzesgrundlage GEG-2023 erstellen und die entsprechenden Kontrolldateien hochladen können. Sollte beim Hochladen einer XML-Kontrolldatei eine Fehlermeldung erscheinen, sollte man sich zunächst an den Softwarehersteller wenden.

Das neue Kontrolldateischema (Kontrollsystem-GEG-2023_V1_0) wurde den Softwareherstellern im Oktober 2022 zur Verfügung gestellt. Die Anbieter von Softwareprodukten sollten zeitnah entsprechend geplante Updates zur Verfügung stellen können, damit es möglich ist, ab dem 1. Januar 2023 die Kontrolldateien hochladen, aber auch die Energieausweise aufgrund der teilweise neuen Berechnungsgrundlagen des GEG 2023 erstellen zu können.

Eine aktualisierte Fassung der Druckapplikation wird vom BBSR zur Verfügung gestellt. Informationen dazu sind dort (https://www.bbsr-energieeinsparung.de) oder alternativ nun auch über den Link www.geg.bund.de zu finden.

Weitere Informationen liefert das DIBt unter: https://www.dibt.de/de/wir-bieten/geg-registrierstelle

Des Weiteren möchte das DIBt über die erforderlichen Änderungen der Nutzungsbedingungender GEG-Registrierstelle zum 1. Januar 2023 in Kenntnis setzen, die hier zu finden sind. Die bisher bekannten Nutzungsbedingungen behalten bis einschließlich zum 31. Dezember 2022 Ihre Gültigkeit. Die Zustimmung zu den neuen Nutzungsbedingungen gilt als erteilt, wenn den Änderungen nicht zeitnah bis spätestens zum 31. Dezember 2022 widersprechen wird.

Bei fristgerechtem Eingang des Widerspruchs wird das Benutzerkonto zum 1. Januar 2023 inaktiv gesetzt. Die Datenschutzrechte bleiben davon unberührt. Dazu sollte man sich ggf. per E-Mail an das Team der GEG-Registrierungsstelle des DIBt wenden.

Sofern ein Benutzerkonto nicht mehr verwendet wird, kann ein formloser Antrag auf Löschung des Benutzerkontos sowie der personenbezogenen Daten an GEG-Registrierstelle@dibt.degeschickt werden. Es ist hierbei jedoch zu beachten, dass das bereits erworbene Kontingent bei einer Löschung des Benutzerkontos verfällt.