28.03.2022
Vor dem Hintergrund der Kriegsereignisse in der Ukraine und der in Folge verhängten weltweiten Sanktionen gegen Russland sind die Preise vieler Baustoffe zum Teil extrem gestiegen.
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat daher am 25. März 2022 in einem Erlass für kommende und laufende Bundesbaumaßnahmen für bestimmte Produktgruppen die Vereinbarung einer Stoffpreisgleitklausel vorgesehen. Damit soll ein nicht kalkuliertes Preisrisiko abgefangen und eine Vertragsanpassung beispielsweise auch hinsichtlich der Ausführungsfristen erfolgen.
Die Regelungen treten mit sofortiger Wirkung in Kraft und sind befristet bis 30. Juni 2022.
Quelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) / Bundesingenieurkammer (BIngK)