Neufassung der Garagenverordnung

21.05.2024

am 21. Mai 2024 wurde im GVBl. Nr. 18 die Neufassung Garagenverordnung veröffentlicht. Sie tritt am 22. Mai 2024 in Kraft.

Die Neufassung der Garagenverordnung erfolgte auf der Grundlage der Musterverordnung über den Bau und Betrieb von Garagen und Stellplätzen (Muster-Garagenverordnung - M-GarVO) in der Fassung vom 14. Juli 2022.

Sie wurde neu strukturiert und enthält nun einige wesentliche Änderungen, wie z. B. den Systemwechsel von „Rauchabschnitten“ zu „Brandabschnitten“. Weiterhin enthält sie neue Regelungen für Objektfunkanlagen, für Sicherheitsstromversorgungsanlagen sowie für Einbauten und technische Anlagen und Klarstellungen zur besseren Verständlichkeit und leichteren bzw. einheitlichen Rechtsanwendung.

Im Interesse der Bauherrschaften und der am Bau Beteiligten, insbesondere damit Planungsleistungen auf der Grundlage der bisherigen Garagenverordnung nicht überarbeitet werden müssen, regelt § 25 Abs. 2 GaV, dass für Verfahren, die innerhalb von sechs Monaten nach dem 22. Mai 2024 eingeleitet werden, auf Antrag verlangen kann, dass das bisher geltende Recht zur Anwendung kommt.

Zur GaV

Zur Begründung