Gebäude in Holzbauweise

10.06.2025

Anwendung der MHolzBauRL - Erlass

Hiermit stellt die Ingenieurkammer Hessen zur Kenntnisnahme den folgenden Erlass„MHolzBauRL“ des Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum nebst der Anlage „Mindesanforderungen an Bauteile undBauarten zu Feuerwiderstand und Raumabschluss“ sowie die von der Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz beschlossene „Muster-Richtlinie überbrandschutztechnische Anforderungen an Bauteile und Außenwandverkleidungen inHolzbauweise“ in der Fassung vom 24. September 2024 zum Download zur Verfügung.