25.02.2026
Gebäudemodernisierungsgesetz: Kurswechsel beim Heizen
Die Regierungskoalition hat sich am 24. Februar 2026 auf Eckpunkte für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) verständigt, welches das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ablösen soll. Die erforderlichen Gesetze sollen bis Ostern vorgelegt und noch vor dem 1. Juli 2026 in Kraft treten.
Kern der Reform ist die Abschaffung der 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien (§§ 71–71p, § 72 GEG). Anders als vom Arbeitskreis Energie + Nachhaltigkeit der Bundesingenieurkammer empfohlen, entfällt damit die verbindliche Mindestquote. Bestehende funktionierende Heizungen müssen weder ausgetauscht noch nachgerüstet werden.
Beim Heizungstausch erhalten Eigentümer mehr Entscheidungsfreiheit. Das GMG sieht einen technologieoffenen Katalog vor: Wärmepumpe, Fernwärme, Hybridmodelle, Biomasse sowie weiterhin Gas- und Ölheizungen. Letztere müssen ab 1. Januar 2029 schrittweise einen steigenden Anteil CO₂-neutraler Brennstoffe nutzen („Bio-Treppe“), beginnend mit mindestens 10 Prozent; weitere Anhebungen bis 2040 sind geplant. Ergänzend wird ab 2028 eine moderate Grüngas- und Grünölquote eingeführt.
Die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) sollen 1:1 umgesetzt werden. Gleichzeitig will sich die Bundesregierung in Brüssel für längere Umsetzungsfristen, schlankere Vorgaben und eine stärkere Verankerung des Quartiersansatzes einsetzen. Für Bestandsgebäude sind keine neuen individuellen Sanierungspflichten vorgesehen; ab 2028 bzw. 2030 gilt für Neubauten der Nullemissionsstandard.
Der Heizungstausch bleibt förderfähig. Die Finanzierung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist bis mindestens 2029 gesichert. Über mögliche Anpassungen, wie die Einführung möglicher Einkommensgrenzen wurde noch nicht entschieden.
Auch die kommunale Wärmeplanung wird vereinfacht, insbesondere für kleinere Kommunen. Gleichzeitig sollen Fernwärmenetze ausgebaut sowie Preistransparenz und Verbraucherschutz gestärkt werden.
Die am 24. Februar 2026 veröffentlichten Dokumente der Fraktionen zum Download:
Eckpunkte Gebäudemodernisierungsgesetz