10.04.2024
Die Bundesingenieurkammer begrüßt die Überlegungen des Bundesverkehrsministeriums, die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur über einen Infrastrukturfonds – parallel zum regulären Bundeshaushalt – zu sichern.
Ziel muss es sein, die
Modernisierung unseres Landes auch nach dem Karlsruher Urteil zur
Schuldenbremse weiter voranzutreiben zu können. Die „langfristige Absicherung
der Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur“ wurde im Koalitionsvertrag der
Regierungsparteien verankert. Nun müssen Taten folgen. Allerdings gilt es, bei
der Wahl der Mittelbeschaffung grundsätzlich Vorsicht walten zu lassen.
„Bund und Länder sind hier primär in der Pflicht, die notwendigen Gelder für
eine funktionierende Infrastruktur bereitzustellen. Gesperrte Brücken und
marode Schienen verursachen erhebliche volkswirtschaftliche Schäden und
verhindern Wachstum. Insofern ist ein dauerhafter Anstieg der Investitionen in
Straße, Schiene und Wasserstraße über die laufende Legislaturperiode hinaus
unverzichtbar. Jedoch sollte sich der Staat nicht unbedacht in Abhängigkeiten
begeben, sonst zahlt der Steuerzahler am Ende drauf“, so Dr.-Ing. Heinrich
Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer. „Im Einzelfall können etwa
Public-private-Partnership-Modelle ein gangbarer Weg sein, das kann jedoch
nicht die Lösung für alle Probleme und Herausforderungen sein. Der Staat muss
von Fall zu Fall genau hinschauen und abwägen“, so der Präsident der
Dachorganisation der Länderingenieurkammern weiter.
Neben der langfristigen Sicherung der Finanzierung spricht sich die
Bundesingenieurkammer dafür aus, noch mehr Dynamik in die Entbürokratisierung
und die weitere Beschleunigung der Genehmigungsprozesse zu bringen.