25.04.2024
Kammerorganisationen in Hessen unterzeichnen eine Erklärung und Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Die freiheitlich-demokratischen Grundordnung bestimmt das Handeln der Kammern in Hessen.
Kammern sind als Selbstverwaltungskörperschaften eingegliedert in den Aufbau der öffentlichen Behörden und werden als mittelbare Staatsverwaltung zusammengefasst. Deswegen sind sie an die Verfassung gebunden. Verfassungsrechtliche Grundlage und Ausrichtung des Handelns der Kammern in Hessen ist daher stets die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Die Achtung der Menschenwürde, die Freiheit, die Gleichheit, die Rechtsstaatlichkeit und die Demokratie sind die nicht hinterfragbaren Gegenstände der Ewigkeitsgarantie des Grundgesetzes. Sie bilden damit das Fundament für jegliche Kammertätigkeit in Hessen.
Mehr zu den Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern und die jeweiligen Kontaktmöglichkeiten erfahren Sie auf den Web-Präsenzen der Organisationen.
Architekten-
und Stadtplanerkammer Hessen: www.akh.de
Ingenieurkammer
Hessen: www.ingkh.de
Psychotherapeutenkammer
Hessen: www.ptk-hessen.de
Landesapothekerkammer
Hessen: www.apothekerkammer.de
Steuerberaterkammer
Hessen: www.stbk-hessen.de
Rechtsanwaltskammer
Frankfurt am Main: www.rak-ffm.de
Landestierärztekammer
Hessen: www.ltk-hessen.de
Landeszahnärztekammer
Hessen: www.lzkh.de
Landesärztekammer
Hessen: www.laekh.de
Verband Freier
Berufe in Hessen: www.vfbh.de
Hessischer
Industrie- und Handelskammertag (HIHK) e. V.: www.hihk.de
Verband der
Restauratoren: www.restauratoren.de/der-vdr/landesgruppen/landesgruppe-hessen