21.09.2021
Die Ingenieurkammer Hessen möchte auf die kostenfreie Online-Veranstaltung Dialogforum: Vergabe von Ingenieurleistungen im Umfeld des HVTG und der UVgO am 26. Oktober 2021 von 10:00 bis 14:30 Uhr hinweisen.
Am 1. September 2021 ist die Neufassung des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) in Kraft getreten. Aus Ingenieursicht ist dies eine begrüßenswerte Entwicklung, da hierdurch die Widersprüche zwischen dem HVTG einerseits und der in Hessen zur Vereinheitlichung des nationalen Vergaberechts einzuführenden Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) sowie der weiterhin gültigen VOB/A Abschnitt 1 andererseits beseitigt werden.
Für die Vergabe von Ingenieurleistungen gilt über § 12 Abs. 5 HVTG nun § 50 UVgO, der den öffentlichen Auftraggebern einen großen Ermessenspielraum bei der Ausgestaltung der Vergabe einräumt. Als Konsequenz ist davon auszugehen, dass die Anwendung von § 50 UVgO die Vergabe von Ingenieurleistungen vereinfachen wird, da den Kommunen hierdurch ein freieres und agileres Handeln als bislang ermöglicht wird. Für Ingenieure als Auftragnehmer ist diese Neuerung von enormer Bedeutung, denn ihre Leistungen fallen somit nicht mehr in den Geltungsbereich des HVTG.
Allerdings bleiben weiterhin einige Fragen offen, die noch im Rahmen einer Anpassung des Gemeinsamen Runderlasses zum öffentlichen Auftragswesen (Vergabeerlass) zu klären sind. Die Ingenieurkammer hat hierzu – auch aufgrund eines Abgleichs mit Regelungen in anderen Bundesländern - eine Vorschlag ausgearbeitet. Ziel der Veranstaltung ist es, den Vorschlag zu diskutieren und eine Auslegungshilfe zu generieren, die sowohl die Auftraggeber (öffentliche Hand) als auch die Auftragnehmer (Ingenieure) bei der Interpretation der rechtlichen Grundlagen unterstützen kann. Zudem möchte das Dialogforum einen Austausch zwischen den beiden Seiten fördern und die Basis für einen neuen Vergabeerlass schaffen.
Eine Anmeldung ist hier möglich.
Der Flyer mit dem vollständigen Tagesprogramm ist an dieser Stelle zu finden.