Maßnahmen und rechtliche Regelungen zum Schutz vor Radon in Gebäuden

04.08.2021

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) hat mit dem in der Broschüre „Radon - Schutz vor einem unterschätzten Innenraumschadstoff“ auf Maßnahmen und rechtliche Regelungen zum Schutz von Radon aufmerksam gemacht.

Dabei sind von Ingenieurinnen und Ingenieuren insbesondere in den festgelegten Radonvorsorgegebieten die nach dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) beschriebenen Maßnahmen zu beachten.