20.07.2021
Am 9. Juli 2021 hat der Hessische Landtag eine Neufassung des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) beschlossen. Mit dem neuen Gesetz soll die Anwendung für öffentliche Vergabestellen, Auftragnehmer und anbietende Unternehmen vereinfacht und beschleunigt werden.
Wichtige Neuerungen:
Neuerungen bei den Vergabeverfahren:
Das neue Gesetz wird am 1. September 2021 in Kraft treten. Die Umsetzung in der Praxis hängt jedoch noch von der Anpassung des Gemeinsamen Runderlasses zum öffentlichen Auftragswesen (Vergabeerlass) des Landes ab. Insbesondere für die vereinfachten Verfahrensanforderungen hängt eine Verbesserung der Vergabesituation von der Ausgestaltung der anwendbaren Verwaltungsvorschriften ab.
Die Ingenieurkammer Hessen plant Informationsveranstaltungen für ihre Mitglieder. Ausführliche Informationen sind in der kommenden Ausgabe der Hessenbeilage zum Deutschen Ingenieurblatt zu finden, die am 18. August 2021 erscheint.
IngKH-Mitglieder können sich bei Fragen zum Honorar- und Vergaberecht an die Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e. V. (GHV) wenden und dort verschiedene Serviceleistungen, zum Beispiel hinsichtlich einer Beratung zu Grundsatzfragen zur HOAI oder zur kostenfreien Erstberatung, in Anspruch nehmen.