Neufassung des HVTG vom Hessischen Landtag beschlossen

20.07.2021

Am 9. Juli 2021 hat der Hessische Landtag eine Neufassung des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) beschlossen. Mit dem neuen Gesetz soll die Anwendung für öffentliche Vergabestellen, Auftragnehmer und anbietende Unternehmen vereinfacht und beschleunigt werden.

Wichtige Neuerungen:

  • Das Interessenbekundungsverfahren entfällt ersatzlos.
  • Die Vergabe von freiberuflichen Leistungen wird aus dem förmlichen Vergabeverfahren herausgenommen.
  • Die vereinfachte Vergabe wird in der UVgO geregelt.
  • Die Mindestanzahl der einzuholenden Angebote wird auf drei reduziert.
  • Die Nachprüfungsstellen werden durch Vergabekompetenzstellen ersetzt.

Neuerungen bei den Vergabeverfahren:

  • Die Beschränkte Ausschreibung wird mit der öffentlichen Ausschreibung gleichgestellt.
  • Anhebung der Schwellenwerte für Beschränkte Ausschreibungen.
  • Die Vergabefreigrenzen beziehen sich auf das jeweilige Fachlos.
  • Bauleistungen rund um den Wohnungsbau werden bis zu einer Million Euro je Fachlos durch eine Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb vergeben.
  • Analoge wie elektronische Vergabeverfahren werden möglich.

Das neue Gesetz wird am 1. September 2021 in Kraft treten. Die Umsetzung in der Praxis hängt jedoch noch von der Anpassung des Gemeinsamen Runderlasses zum öffentlichen Auftragswesen (Vergabeerlass) des Landes ab. Insbesondere für die vereinfachten Verfahrensanforderungen hängt eine Verbesserung der Vergabesituation von der Ausgestaltung der anwendbaren Verwaltungsvorschriften ab.

Die Ingenieurkammer Hessen plant Informationsveranstaltungen für ihre Mitglieder. Ausführliche Informationen sind in der kommenden Ausgabe der Hessenbeilage zum Deutschen Ingenieurblatt zu finden, die am 18. August 2021 erscheint.

IngKH-Mitglieder können sich bei Fragen zum Honorar- und Vergaberecht an die Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e. V. (GHV) wenden und dort verschiedene Serviceleistungen, zum Beispiel hinsichtlich einer Beratung zu Grundsatzfragen zur HOAI oder zur kostenfreien Erstberatung, in Anspruch nehmen.

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