24.10.2025
Das Bundeskabinett hat die Einführung der Aktivrente beschlossen. Diese soll zum 1. Januar 2026 in Kraft treten. In der aktuellen Fassung profitieren angestellte Erwerbstätige, Selbstständige bleiben (bislang) außen vor.
Die Bundesingenieurkammer wirbt im Verbund mit dem
Bundesverband der Freien Berufe (BFB) in politischen Gesprächen um die
Einbeziehung von Freiberuflern in die geplante gesetzliche Regelung.
Daneben haben der Verband der Gründer und Selbstständigen
(VGSD) und die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände – BAGSV eine
Petition gestartet, die unter nachfolgendem Link unterzeichnet werden kann:
https://www.openpetition.de/petition/online/aktivrente-auch-fuer-selbststaendige-wir-sind-keine-erwerbstaetigen-zweiter-klasse?