Neue Petition: Aktivrente auch für Selbstständige

25.03.2026

Seit dem 1. Januar 2026 gilt das Aktivrentengesetz: Angestellte können nach Erreichen des Rentenalters bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen.

Ziel dieser Regelung ist es, gezielt Anreize zu schaffen, damit erfahrene Fachkräfte länger im Berufsleben bleiben und so die Wirtschaft stärken. Bislang bleiben Selbstständige und Freiberufler jedoch außen vor. Daher setzt sich die Bundesingenieurkammer gemeinsam mit dem Bundesverband der Freien Berufe (BFB) in politischen Gesprächen dafür ein, diese Gruppen in die gesetzliche Regelung einzubeziehen.

Schon in der Vergangenheit wurde zur Unterstützung einer entsprechenden Petition aufgerufen. Nun eröffnet sich eine weitere Möglichkeit, dieser wichtigen Forderung Nachdruck zu verleihen: Die Initiative wurde aktuell bei der Plattform Abstimmung21 eingebracht. Ziel ist es, durch eine breite Beteiligung erneut Aufmerksamkeit zu schaffen und ein starkes Signal an die Politik zu senden.

Der Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) unterstreicht die Bedeutung dieses Schritts:
„Mit unserer Teilnahme an der diesjährigen Abstimmung21 wollen wir unserer Forderung nach einer fairen Aktivrente noch mehr Öffentlichkeit verschaffen – und weiter Druck auf die Politik machen!“

Direkt zur Abstimmung:
https://abstimmung21-mitmachen.de/proposals/335-aktivrente-auch-fur-selbststandige

Hintergrundinformationen:
https://www.deutsches-ingenieurblatt.de/aktivrente-auch-fuer-selbststaendige/