02.03.2022
Nach dem Auslaufen der epidemischen Lage hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) die Aufhebung der Corona-Erlasse für die Vergabe und Abwicklung von Bundesbaumaßnahmen zum 20. März 2022 angekündigt.
Dies betrifft die Erlasse
In Vergabeverfahren, deren Angebotsfrist nach dem 20. März 2022 abläuft, sind daher das „Hinweisblatt zum Umgang mit Bauablaufstörungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie“ sowie das VHB-Formblatt 217 den Vergabeunterlagen nicht mehr beizufügen.
Quelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) / Bundesingenieurkammer (BIngK)