01.03.2022
Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) hat einen neuen Bauvorlagenerlass erarbeitet, der demnächst im Staatsanzeiger veröffentlicht wird und am 1. März 2022 in Kraft tritt.
Die Schriftstücke können an dieser Stelle heruntergeladen werden:
Diese Dokumente werden zudem auf der folgenden Seite des HMWEVW bereitgestellt:
https://wirtschaft.hessen.de/Bauvorlagen-Bauvorlagenerlass-und-Vordrucke
Eine Synopse, in der die neue Fassung der vorherigen von 2018 gegenübergestellt wird, steht hier zur Verfügung: