Ministerien einigen sich auf Lösung für KfW-Gebäudeförderung: Bundesregierung will Programme neu ausrichten

02.02.2022

Ministerien einigen sich auf Lösung für KfW-Gebäudeförderung: Bundesregierung will Programme neu ausrichten

Nachdem die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in der vergangenen Woche eine vorläufige Aussetzung der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) angekündigt hatte, haben sich das Bundeswirtschafts- und das Bundesfinanzministerium gestern auf eine Lösung geeinigt, wie mit bis zum Antragsstopp am 24. Januar 2022 eingegangenen Gesuchen verfahren werden soll: Alle bis zu diesem Datum gestellten Anträge sollen weiterhin nach den bislang gültigen Kriterien bearbeitet werden sollen.

Die Ingenieurkammer Hessen begrüßt den teilweisen Sinneswandel der Bundesregierung in Hinblick auf deren ursprüngliche Entscheidung, Förderanträge nicht mehr bearbeiten zu wollen. Dies ist ein wichtiger Aspekt, um das Vertrauensverhältnis zwischen Bauherren und Fachplanern weiterhin intakt zu halten. Gleichwohl geht dies aus Sicht der Ingenieure nicht weit genug. Aus diesem Grund steht die IngKH auch hinter den Forderungen der Bundesingenieurkammer (BIngK) vom 24. Januar 2022 nach einer zügigen und verlässlichen Klärung, auf welche Weise und mit welchen Mitteln die im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Maßnahmen zum Neubau von 400.000 Wohnungen, zur Beschleunigung des Sanierens im Bestand, zum Ausbau von Solardächern sowie die hierfür dringend benötigte Planungssicherheit gewährleistet werden soll.

Wie und in welcher Form es mit den bisherigen Programmen weitergehen soll, steht indes noch in den Sternen. Zudem bleibt die Frage offen, wie die Umsetzung der Energiewende sowie der klimapolitischen Ziele ohne eine verlässliche Bereitstellung von Fördermitteln gelingen soll. Auch eine weitere Belastung des ohnehin schon strapazierten Wohnungsmarktes in Deutschland ist als Folge der Aussetzung zu erwarten. Klar ist bislang nur, dass die Förderung für Effizienzhäuser bzw. -gebäude 55 (EH/EG55) zum 24. Januar 2022 bereits vorzeitig und endgültig ausgelaufen ist. Über eine Fortführung der finanziellen Unterstützung für Effizienzhäuser bzw. -gebäude 40 (EH/EG40) und Energetische Sanierungen soll zeitnah eine Entscheidung gefällt werden. Laut der gemeinsamen Presseerklärung der beteiligten Ministerien soll die Gebäudeförderung künftig neu ausgerichtet werden, wobei das Hauptaugenmerk auf einer dem Koalitionsvertrag entsprechenden klimapolitisch ambitionierten, ganzheitlich orientierten Unterstützung für Neubauten liegen soll. Wie genau sich dies letztlich im Detail darstellen wird, bleibt derzeit noch abzuwarten.

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