29.01.2026
Bezahlbarer Wohnraum ist eng mit effizienten Bauprozessen verbunden. Vor diesem Hintergrund hat die Kommission „Innovation im Bau“ ihre Arbeit fortgeführt und dem Hessischen Bauminister Kaweh Mansoori am 29. Januar 2026 ein neues Eckpunktepapier übergeben.
Dieses Eckpunktepapier bildet die Grundlage für ein zweites Baupaket, das darauf abzielt, Baukosten zu reduzieren, Abläufe zu vereinfachen und Planungs- sowie Genehmigungsprozesse weiter zu beschleunigen. Vizepräsident der Ingenieurkammer Hessen Dipl.-Ing. Jürgen Wittig, ÖbVI, sowie Vorstandmitglied Dr.-Ing. Ulrich Deutsch waren eng in die Kommissionsarbeit eingebunden und bei der Übergabe der Eckpunkte zum Baupaket II vor Ort.
Anknüpfung an erfolgreiche Reformen der Hessischen Bauordnung
Das Baupaket II baut auf den Reformen des vergangenen Jahres auf, mit denen die Hessische Bauordnung umfassend novelliert wurde. Insbesondere die verfahrensrechtlichen und brandschutzbezogenen Erleichterungen beim Bauen im Bestand haben seitdem neue Impulse gesetzt. Maßnahmen wie vereinfachte Aufstockungen, der Ausbau von Dachgeschossen oder die Umnutzung bestehender Gebäude tragen spürbar dazu bei, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Auch reduzierte Stellplatzanforderungen in größeren Städten sowie Befreiungen der Genehmigungspflichten von Abbruchvorhaben sollen dazu beigetragen, Projekte wirtschaftlicher und schneller umzusetzen.
Anknüpfung an erfolgreiche Reformen der Hessischen Bauordnung
Das Baupaket II baut auf den Reformen des vergangenen Jahres auf, mit denen die Hessische Bauordnung umfassend novelliert wurde. Insbesondere die verfahrensrechtlichen und brandschutzbezogenen Erleichterungen beim Bauen im Bestand haben seitdem neue Impulse gesetzt. Maßnahmen wie vereinfachte Aufstockungen, der Ausbau von Dachgeschossen oder die Umnutzung bestehender Gebäude tragen spürbar dazu bei, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Auch reduzierte Stellplatzanforderungen in größeren Städten sowie Befreiungen der Genehmigungspflichten von Abbruchvorhaben sollen dazu beigetragen, Projekte wirtschaftlicher und schneller umzusetzen.
Wohnraum schaffen durch praxistaugliche Regelungen
Bei der Übergabe der Eckpunkte betonte Bauminister Mansoori die gesellschaftliche Bedeutung von Wohnen als Grundlage für Sicherheit, Selbstbestimmung und wirtschaftliche Entwicklung. Entscheidend für die Entstehung bezahlbaren Wohnraums seien nicht allein Förderprogramme, sondern vor allem verlässliche und praktikable Rahmenbedingungen im Baualltag. Die bisherigen Änderungen hätten gezeigt, dass gezielte Entlastungen in den Verfahren wirksam seien und von der Baupraxis angenommen würden.
Fokus auf technische Anforderungen und Baupraxis
Mit dem neuen Eckpunktepapier richtet die Kommission den Blick verstärkt auf technische und materielle Anforderungen, die Bauvorhaben bislang verzögert oder verteuert haben. Dabei wurden sowohl Regelungen innerhalb der Hessischen Bauordnung als auch darüber hinausgehende Vorschriften überprüft. Ziel ist es, dort Erleichterungen zu schaffen, wo Sicherheits- und Qualitätsstandards gewahrt bleiben, zugleich aber unnötige Kosten und Zeitverzögerungen im Planungsprozess vermieden werden können.
Schallschutz, Holzbau und Bauen im Bestand weiter erleichtern
Ein Schwerpunkt liegt auf der weiteren Vereinfachung beim Dachgeschossausbau und bei Aufstockungen. Künftig sollen auch die Schallschutzanforderungen angepasst werden, um diese Maßnahmen wirtschaftlicher zu machen. Zusätzlich soll der Holzbau gestärkt werden, indem Gebäude in Holzbauweise bis zu einer Höhe von 13 Metern unter klar definierten brandschutztechnischen Voraussetzungen besser ermöglicht werden.
Barrierefreiheit flexibel und zielgerichtet umsetzen
Angesichts des demografischen Wandels schlagen die Expertinnen und Experten vor, Barrierefreiheit dort konsequent umzusetzen, wo Neubauten ohnehin mit Aufzügen ausgestattet sind. Gleichzeitig sollen bei Bestandsgebäuden und Aufstockungen flexiblere Lösungen vorgesehen werden, damit notwendige Wohnungsbauprojekte nicht an einzelnen Vorgaben scheitern.
Genehmigungen beschleunigen und neue Wege erproben
Weitere Vorschläge zielen darauf ab, Bauanträge früher genehmigen zu können, auch wenn Grundstücke erst im Laufe des Verfahrens neu zugeschnitten werden. In der Praxis besteht auf Seiten der Bauherrschaft häufig ein Bedürfnis, dass eine Baugenehmigung frühzeitig erteilt wird, insbesondere auch dann, wenn das Baugrundstück noch gar nicht existiert und erst durch Zusammenlegung von Grundstücksteilen gebildet werden muss. In diesen Fällen sollte es künftig ermöglicht werden, eine Baugenehmigung mit der Maßgabe zu erteilen, dass das Baugrundstück erst bei Baubeginn vorliegen muss. Weitere Erleichterungen sollten durch Ergänzungen der Handlungsempfehlungen zur Hessischen Bauordnung (HE-HBO) erfolgen, indem künftig temporäre Vereinigungsbaulasten ausdrücklich zugelassen werden, um bauliche Zwischenzustände rechtlich abzusichern und damit die Grundstücksbildung zur erleichtern. In diesem Zusammenhang sollten in den HE-HBO auch Klarstellungen für die Zulassung von Baulasten für die gemeinsame Nutzung einer grundstücksübergreifenden Tiefgarage erfolgen.
Aussetzung der Technischen Baubestimmungen H-VV TB für 3 Jahre
Ein weitreichender mutiger Schritt der Kommission unter dem anspruchsvollen Motto „Entfesselung des Bauens“ ist die Aussetzung der H-VV TB probeweise für 3 Jahre. Dies ist vor allem für die planenden Ingenieure, die Ausführenden und die Bauproduktenhersteller eine Herausforderung, nach Ansicht der Kommission vor allem eine große Chance – aber auch eine absolute juristische Notwendigkeit - sich gemeinsam mit der Bauherrenschaft vor dem Planungsprozess zielgerichtet verbindlich auf normative Randbedingungen zu einigen. Der einschneidende Prozess wird von einer Arbeitsgruppe - in welche auch die IngKH eingebunden werden soll -kritisch begleitet, welche jährlich berichtet und nach Ablauf der 3 Jahre Empfehlungen zum weiteren Vorgehen gibt. Ziel ist es, die für Gewährleistung von Sicherheit und Qualität absolut notwendigen Regelungen zu identifizieren und überflüssige Vorgaben dauerhaft aus der Verbindlichkeit zu streichen.
Änderungen der Regelungen für bautechnische Nachweise
Unter dem Stichwort „Dem Fachkräftemangel entgegenwirken“ sollen wiederkehrende Sicherheitsprüfungen zur Entlastung der Behörden auf wesentliche Kernbereiche beschränkt und u.a. die Altersgrenze für Nachweisberechtigte aufgehoben sowie deren länderübergreifende Anerkennung vereinfacht werden.
Die Prüfpflicht der Standsicherheit wird von der Sonderbaueigenschaft der Gebäude unabhängig gemacht und mit einem eigenen Kriterienkatalog verknüpft.
Die Bauaufsichtsbehörden sollen künftig neu zu bestellende Prüfingenieure für Brandschutz beauftragen können.
Umsetzung in Aussicht gestellt
Bauminister Mansoori dankte der Kommission sowie den beteiligten Fachverbänden und kommunalen Vertreterinnen und Vertretern für ihre Arbeit und kündigte an, die vorgelegten Vorschläge zügig weiterzuverfolgen. Nach den verfahrensrechtlichen Anpassungen des ersten Baupakets stehe nun eine vertiefte Auseinandersetzung mit der Baupraxis im Mittelpunkt, um das Bauen in Hessen dauerhaft einfacher, schneller und wirtschaftlicher zu gestalten.
Das vollständige Eckpunktepapier zum Baupaket II finden Sie hier.
Das Q&A zum Eckpunktepapier der Kommission „Innovation im Bau finden Sie hier.
Foto: HMWVW