Hessen erneuert Vergaberecht - Mehr Flexibilität, Vertrauen und Fairness

15.01.2026

Pressemitteilung des HMWVW. Hessen modernisiert sein Vergaberecht. Mit der Reform des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes schafft die Landesregierung die Grundlage für schnellere Verfahren, verlässliche Rahmenbedingungen für Unternehmen und eine stärkere Absicherung fairer Arbeitsbedingungen.

Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori sagte: „Die Reform folgt einem Dreiklang: Wir geben beispielsweise Kommunen deutlich mehr Spielraum bei der Vergabe. Wir legen dabei einen klaren Fokus auf faire Löhne und Arbeitsbedingungen und wir wollen Unternehmen von unnötigem Papierkram befreien. Damit senden wir nicht nur ein Signal des Aufbruchs in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Wir vereinfachen und beschleunigen auch dringend anstehende Investitionsvorhaben in den Kreisen, Städten und Gemeinden, damit die zugesagten Mittel aus dem Sondervermögen jetzt schnell bei den Menschen ankommen. Und wir bieten gleichzeitig Lohndumping und unfairem Wettbewerb die Stirn.“

Ein zentrales Element der Reform ist die deutliche Anhebung der Vergabefreigrenzen. Öffentliche Auftraggeber können künftig Liefer- und Dienstleistungen bis 100.000 Euro sowie Bauleistungen bis 750.000 Euro direkt vergeben, ohne formales Vergabeverfahren. Die bisherigen Grenzen lagen einheitlich bei nur 10.000 Euro. Damit erhalten Kommunen und Behörden mehr Flexibilität in der Praxis.

Parallel dazu wird der Aspekt der Tariftreue gestärkt: Ab einem Auftragswert von 20.000 Euro gilt eine verbindliche Tariftreuepflicht, die auf juristische Personen des privaten Rechts ausgeweitet wird. Unternehmen müssen künftig tariffähige Entlohnungsstandards einhalten, um öffentliche Aufträge zu erhalten. Neu eingeführt wird zudem ein dreijähriges Präqualifizierungsverfahren, das die wiederholte Einzelnachweisführung überflüssig macht und die Angebotserstellung vereinfacht.

Die Reform setzt dabei bewusst auf Vertrauen in die Leistungsfähigkeit und Integrität der Unternehmen: Über ein neues Bestbieterprinzip muss künftig nur noch der wirtschaftlich günstigste Anbieter seine Angaben belegen. Gleichzeitig wird die Kontrolle der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben verschärft, etwa durch höhere Kontrolldichten in Nachunternehmerketten und eine zusätzliche Kontrollgruppe zur Unterstützung der Kommunen.

Vertreter aus Wirtschaft und Gewerkschaften begrüßen die Initiative. Der Bauindustrieverband Hessen-Thüringen sieht darin einen praxisorientierten Ansatz, der faire Arbeitsbedingungen stärkt und Lohndumping entgegenwirkt. Auch die Industriegewerkschaft Bauen Agrar Umwelt (IG BAU) hebt hervor, dass durch die Reform Tariftreue verbindlicher und kontrollierbar wird.

Die Novelle des HVTG soll nach Abschluss der Verbändeanhörung und des parlamentarischen Verfahrens in Kraft treten. Weitere praktische Hinweise und Materialien zur Umsetzung werden vom Hessischen Wirtschaftsministerium bereitgestellt.